Zwei Jahre nach Auslieferung: Ein Rückblick auf Majas Kampf für Freiheit

Die nicht-binäre Antifaschist:in Maja T. sitzt weiterhin in ungarischer Haft. Bundestagsabgeordnete fordern zwei Jahre nach der rechtswidrigen Auslieferung erneut die Rücküberstellung. Eine Broschüre des Solidaritätskomitees zieht derweil Bilanz aus dem Hungerstreik – mit wichtigen Lehren.

Dresden, 28. Juni 2024. Majas Großeltern planen einen Besuch, reisen 500 Kilometer nach Dresden an. Doch gegen 4 Uhr wird Maja T. aus der Zelle geholt und in einer nächtlichen Aktion nach Ungarn überstellt, inklusive Helikopterflug und schwer bewaffneten Polizeieinheiten.

Gegen die am Vortag um 17:16 Uhr getroffene Auslieferungsentscheidung des Berliner Kammergerichts legen die Anwälte von Maja Einspruch und Rechtsschutz vor dem höchsten Gericht Deutschlands, dem Bundesverfassungsgericht, ein. Dieses geht um 7:38 Uhr beim Gericht ein. Doch zu diesem Zeitpunkt ist Maja schon nicht mehr in den Händen der sächsischen Behörden. Bereits um 6:30 Uhr erfolgt die Überstellung erst an österreichische Behörden, die Maja im Anschluss weiter nach Ungarn überführen.

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Gegen 10:30 Uhr fällt dann die Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht: „Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wird angewiesen, durch geeignete Maßnahmen eine Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden zu verhindern und seine Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken.“

Doch zu diesem Zeitpunkt ist es längst zu spät.

Auslieferung war rechtswidrig

Auch im Nachgang beschäftigte sich das Verfassungsgericht mit der Auslieferung. Im Februar 2025 stufte es die Auslieferung als endgültig verfassungswidrig ein. Die faktische Aufhebung von juristischen Möglichkeiten durch die Blitzauslieferung führte im Anschluss auch in juristischen Kreisen zu Diskussionen über die vorherrschenden Rechtsschutzmaßnahmen bei Auslieferungen.

Noch direkt am Tag der Auslieferung fanden in mehreren Städten kleinere Demonstrationen statt. Es folgten Proteste mit hunderten Teilnehmer:innen in Dresden, Leipzig und Jena. Ab da wurde die Solidaritätsarbeit mit Maja ein Dauerbrenner in der antifaschistischen und auch in der LGBTI+ Bewegung. Denn Majas Identität als nicht-binäre Person wird in Ungarn nicht anerkannt. So gab es unter anderem zahlreiche Redebeiträge bei CSD-Paraden oder kämpferischen Stonewall-Demonstrationen, die über die Auslieferung von Maja aufklärten und zu Solidaritätsaktionen aufriefen.

8 Jahre Haft nach Schauprozess

Die Haftbedingungen von Maja in Ungarn sind dabei alles andere als gewöhnlich: So befindet sich Maja als nicht-binäre Person in einem Männergefängnis. Zudem sprach Maja gegenüber der Öffentlichkeit davon, sich zu Beginn über einen längeren Zeitraum in Isolationshaft befunden zu haben. Auch die hygienischen Zustände seien nicht menschenwürdig. So berichtete Maja von Kakerlaken und Bettwanzen in der Haft. Darüber hinaus stehen Maja pro Woche lediglich 80 Minuten Telefonzeit für den Kontakt mit Freund:innen und der Familie zur Verfügung.

Demo in Jena gegen Majas Haftbedingungen

Der Prozess in Budapest begann schließlich im Februar 2025. Hier wurde Maja an einer Leine von schwer bewaffneten und vermummten Gefängniswärtern vorgeführt – eine demütigende Machtdemonstration der ungarischen Regierung. Diese ging Hand in Hand mit den Aktivitäten ungarischer rechter Kräfte. Diese versuchten durch ihr Auftreten im und vor dem Gerichtssaal, immer wieder protestierende Antifaschist:innen einzuschüchtern.

In dem Prozess, in dem sich Staatsanwaltschaft und Richter gegenseitig die Bälle zuspielten, um eine Beteiligung Majas an den Angriffen nachzuweisen, forderte die Staatsanwaltschaft 24 Jahre Haft. Dem kam das Gericht – wohl auch aufgrund des massiven internationalen Drucks – nicht nach. Es verurteilte Maja jedoch dennoch zu acht Jahren Haft.

Gegen dieses Urteil legte Maja Berufung ein. Die entsprechende Verhandlung steht noch aus. Eine Rücküberstellung sowie ein mögliches Absitzen der Haftstrafe in Deutschland könnten formal erst nach einem rechtskräftigen Urteil in Ungarn erfolgen.

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40 Tage Hungerstreik

Am 5. Juni 2025 entschied Maja, sich gegen den Schauprozess und die anhaltenden schlechten Haftbedingungen inklusive Isolationshaft zur Wehr zu setzen – Maja trat in den Hungerstreik. Der Hungerstreik ist in der politischen Widerstandsbewegung Deutschlands ein relativ ungewöhnliches Mittel.

Die Unterstützungsstruktur von Maja veröffentlichte im Juni diesen Jahres eine 48-seitige Broschüre, in der sie ihre Arbeit mit dieser Aktionsform ausgewertet hat. Dabei blickt sie sowohl auf die medizinischen Herausforderungen, aber auch die in diesem Zeitraum enorm gesteigerten Unterstützungsveranstaltungen.

So führte Wolfgang Jarosch, der Vater von Maja, eine Wanderung von Jena nach Berlin durch und wurde dabei ständig von solidarischen Unterstützer:innen begleitet. In mehreren Städten fanden auf dem Weg Demonstrationen statt. Ziel hiervon war die Übergabe einer Petition mit über 100.000 Unterschriften an das Auswärtige Amt mit Hauptsitz Berlin.

Vor dem Auswärtigen Amt begann kurz vor Ende des Hungerstreiks ein Camp unter dem Motto „Rettet Maja“, das zum Ausgangspunkt für vielfältige Aufklärungsaktionen in Berlin wurde. Dieses Camp führte auch dazu, dass Majas Situation zu einem wichtigen Gesprächsthema unter den Angestellten im Auswärtigen Amt wurde. Während des Hungerstreiks von Maja fanden zudem mehrere solidarische Hungerstreiks statt. An diesen beteiligten sich verschiedene Organisationen wie z.B. die Föderation Klassenkämpferischer Organisationen (FKO) oder Young Struggle.

In ihrer Broschüre werten die Unterstützer:innen aus, dass Maja mit dem Hungerstreik nicht nur ihre eigene Würde verteidigt, sondern vor allem auch eine breite Solidarität mobilisiert, große mediale Aufmerksamkeit erzeugt und politischen Druck aufgebaut habe, sodass sich schließlich Grüne, SPD und der Außenminister öffentlich für bessere Haftbedingungen und eine Rücküberstellung ausprachen.

Gleichzeitig hätten sich auch einige wenige Künstler:innen und Intellektuelle öffentlich für Maja eingesetzt, was ein Problem gewesen sei.

Nach 38 Tagen Hungerstreik: Außenminister Wadephul äußert sich zu Antifaschist:in Maja

Ehemalige Hungerstreikende hätten zudem geäußert, dass Maja mehr erreicht hätte, wenn der Hungerstreik ein paar Tage länger angehalten hätte. Die Verantwortlichen würden sich aus bisherigen Erfahrungen „erst sehr spät, dann aber überraschend schnell und viel bewegen“. Eine Schwierigkeit sei dabei gewesen, dass die Unterstützer:innen Maja nicht dazu drängen wollten, aber eine nüchterne Diskussion über die politischen Ziele sinnvoll gewesen wäre. Außerdem sei der Abbruch sehr spontan und mit unzureichender Planung passiert. Trotzdem sei es ein Erfolg gewesen, dass durch den Hungerstreik erste Verbesserungen der Haftbedingungen erkämpft werden konnten.

Da es in Zukunft auch in Deutschland mehr politische Gefangene geben werde, rufen die Unterstützungsstruktur von Maja die politische Widerstandsbewegung dazu auf, sich intensiver mit dem Mittel des Hungerstreiks zu beschäftigen.

Zwei Jahre nach der Auslieferung

Seit dem Ende des Hungerstreiks ist mittlerweile fast ein Jahr vergangen. Maja sitzt weiterhin im Gefängnis in Ungarn. Anlässlich des Jahrestags der Auslieferung von Maja nach Ungarn vor zwei Jahren wandten sich kürzlich mehrere Bundestagsabgeordnete mit einem Brief an Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU).

In dem Schreiben von Bundestagsabgeordneten von SPD, Grünen und Linken heißt es, Wadephul solle „unverzüglich Kontakt zur neuen ungarischen Regierung aufnehmen, um die Überstellung von Maja T. nach Deutschland aktiv einzufordern“. Immer wieder hatte er angekündigt, dass sich hochrangige Stellen im Ministerium darum kümmern würden. Veränderungen habe dies jedoch bislang nicht bewirkt.

Doch auch wenn Maja nach Deutschland zurück überstellt werden sollte, wäre die strafrechtliche Verfolgung damit noch nicht beendet. Auch hier würde ein Prozess anstehen. Aktuell wird derweil den weiteren Angeklagten im Budapest-Komplex vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozess gemacht.

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