Nachdem der Sänger der Band Bob Vylan vor einem Jahr die Parole „Death to the IDF“ bei einem Liveauftritt anstimmte, gab es bereits damals heftige Reaktionen. Jetzt wurde dem Sänger deshalb die Einreise nach Deutschland verwehrt. Dabei zeigt sich, dass Deutschland die Staatsräson heiliger ist als Meinungs- oder Kunstfreiheit. – Ein Kommentar von Leon Wandel.
Der deutsche Staat ist nach wie vor in den Genozid in Gaza verwickelt. Deutschland profitiert von Rüstungsexporten an den israelischen Staat und geht dementsprechend hart gegen palästina-solidarische Aktivist:innen vor. Ein Beispiel für die überzogenen Repressionen ist der Schauprozess gegen die Ulm5.
Um in das Visier der Behörden zu geraten, reicht es in Deutschland bereits aus, wenn man sich in der Öffentlichkeit konsequent gegen das Vorgehen des israelischen Staates äußert. Das wurde im Fall der britischen Punkband Bob Vylan ein weiteres Mal deutlich. Nachdem die Band beim Glastonbury-Festival vor etwa einem Jahr durch die Parole „Death, Death to the IDF“ für Aufmerksamkeit gesorgt hatte, wurde ihrem Sänger nun zwischenzeitlich die Einreise nach Deutschland verboten.
Das Besondere an dem Auftritt beim Glastonbury-Festival war, dass die BBC live ausstrahlte, wie der Frontman des Duos Bob Vylan die Parole anstimmte, während tausende Zuschauer:innen mit einstimmten. Zuvor hatte sich die BBC geweigert, den Auftritt des nordirischen HipHop-Trios Kneecap live zu übertragen, um der palästina-solidarischen Band die Möglichkeit zu nehmen, ihre Haltung zum Genozid publik zu machen.
Die Parole, die sich auf die Israel Defense Forces (IDF, dt: Israelische Verteidigungsstreitkräfte) bezieht, die den Genozid mit Waffengewalt vollziehen, zog heftige Reaktionen nach sich: So schrieb der stellvertretende Außenminister der USA, Christopher Landau, auf der Plattform X, dass das Ministerium den beiden Musikern das Visum entzogen habe. Begründet wurde dies damit, dass sie in ihrer „hasserfüllten Tirade“ angeblich „die Menge in Todesgesängen“ angeführt hätten. Landau führte weiter aus, dass Ausländer, die Gewalt und Hass verherrlichten, in den USA nicht willkommen seien. Und auch in Deutschland wurden bereits damals dem Künstler die Auftritte gestrichen.
Die Band äußerte sich damals zur Legitimität der Parole und dem politischen Inhalt wie folgt: „Wir sind für die Zerschlagung einer gewalttätigen Militärmaschinerie, deren eigene Soldaten angewiesen wurden, ‚unnötige tödliche Gewalt‘ gegen unschuldige Zivilisten anzuwenden, die auf Hilfe warten.“
Palästina-Solidarität: Terrorermittlungen gegen Rapper des irischen Trios Kneecap
Einreiseverbot: Deutschland mal wieder mit harter Hand, aber ohne Rückgrat
Als der Sänger von Bob Vylan, der mit echtem Namen Pascal Robinson-Foster heißt, im vergangenen Monat nach Deutschland einreisen wollte, wurde ihm die Einreise verwehrt. Er wurde am Berliner Flughafen festgehalten und letztlich in das Vereinigte Königreich abgeschoben. Am 15. Juli rechtfertigte die Bundespolizei die Abschiebung mit dem Verweis auf die Parole: „Death, Death to the IDF“. Ende Juli wurde das Einreiseverbot in einem Schreiben der Behörde schließlich wieder zurückgenommen. Dabei wurde allerdings weder erläutert, auf welcher Grundlage diese Entscheidung getroffen wurde, noch wurde sich dazu geäußert, aufgrund welcher Rechtslage das Einreiseverbot zuvor ausgeübt wurde.
Was tatsächlich hinter dem Verbot steckt, lässt sich einer Polizeiakte entnehmen, die dem Online-Medium the Intercept vorliegt. Darin steht, dass die „antisemitischen Narrative“ und „Hamas-Propaganda“ von Robinson-Foster die deutsche Bevölkerung radikalisieren könnten. Er stelle somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Zudem ist die Behörde um einen „erheblichen Reputationsschaden“ besorgt, der besonders die gute Beziehung zu Israel auf die Probe stellen würde, falls man Robinson-Foster ohne Weiteres einreisen ließe. Auf Nachfragen der Journalist:innen von the Intercept äußerten sich die Behörden nicht zu dem Papier.
Robinson-Foster selbst äußerte sich gegenüber the Intercept folgendermaßen: „Es ist ehrlich gesagt absurd zu behaupten, dass ich eine Bedrohung für die nationale Sicherheit Deutschlands bin. Ebenso absurd ist die Behauptung, wir würden im Namen einer verbotenen Organisation Propaganda verbreiten.“
Auch wenn das Einreiseverbot nur von kurzer Dauer war, hat es bis heute Konsequenzen für die Band. Robinson-Foster spricht davon, dass dies die „Büchse der Pandora geöffnet“ habe: „Es scheint, als ob die Einreiseverweigerung nach Deutschland nun diese anhaltende Grenzverwirrung ausgelöst hat, wann immer wir versuchen, in Länder einzureisen“, sagte er. Seit der Abschiebung seien sowohl er als auch sein Bandkollege an den Ländergrenzen verhört worden.
Die Grenzen der Kunst- und Meinungsfreiheit
Das Einreiseverbot eines Künstlers stellt ein trauriges Armutszeugnis für den deutschen Staat dar, der sich sonst als besonders liberal versteht. Die demokratischen Werte und Grundrechte wie die Kunstfreiheit scheinen ganz schnell an ihre buchstäblichen Grenzen zu kommen, wenn sich Künstler:innen tatsächlich klar zu einem Genozid äußern, in den der deutsche Staat verwickelt ist und von dem er profitiert. Der Fall von Bob Vylan zeigt einmal mehr, dass Deutschland seine Staatsräson wichtiger ist als einen gewissen Schein zu bewahren. Dabei ist nebensächlich, wie schnell die Regierung das Einreiseverbot wieder zurückgezogen hat – die Repression wirkt trotzdem.
Was der Fall aber auch zeigt, ist, dass die Staatsdiener einiges in Bewegung setzen, damit keine breite palästina-solidarische Bewegung formiert bzw. diejenige, die es bereits gibt, nicht weiter befeuert wird. Vielmehr scheinen sie Angst zu haben, dass auch andere Teile der Bevölkerung, die sich bisher noch nicht mit dem Handeln des israelischen Staates und der Unterstützung durch Deutschland auseinandergesetzt haben, durchschauen könnten, was die Bundesregierung denn da für eine Politik mit Waffen und Geldern betreibt. Genau da gilt es weiter anzusetzen!

