Vor 70 Jahren wurde die KPD verboten. Das Urteil war der Höhepunkt einer antikommunistischen Kampagne, die weit über das Parteiverbot hinausging. Eine Organisation, die den Kampf gegen Aufrüstung und Ausbeutung anführt, fehlt uns heute noch immer. – Ein Kommentar von Mohannad Lamees.
Am 17. August 1956 verbot das Bundesverfassungsgericht die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Begründet wurde das Verbot damit, dass die Ziele der KPD und ihr politisches Verhalten auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet seien, da die Partei eine marxistisch-leninistische Diktatur des Proletariats anstrebe und das Mehrparteienprinzip sowie die parlamentarische Demokratie ablehne.
Das Bundesverfassungsgericht ordnete nicht nur die Auflösung der Partei an, sondern auch das Verbot von Ersatzorganisationen sowie die Einziehung des Vermögens der KPD zugunsten der Bundesrepublik Deutschland. Das bereits damals umstrittene Urteil wurde bundesweit durch Verhaftungswellen, Razzien, die Schließung von Parteibüros und Hausdurchsuchungen durchgesetzt. Neben dem faschistischen Spanien war die Bundesrepublik zu diesem Zeitpunkt das einzige westeuropäische Land, das Kommunist:innen aus dem politischen Leben verbannte.
Mit dem Verbot der KPD erreichte eine jahrelange Kampagne der Bundesregierung gegen die Arbeiter:innenbewegung und die Kommunist:innen ihren vorläufigen Höhepunkt. Bereits 1951 hatte die Bundesregierung das Verbot beantragt und die KPD in ihrem Antrag mit der faschistischen Sozialistische Reichspartei (SRP) gleichgesetzt. Dass die KPD aus der Illegalität heraus den antifaschistischen Widerstand gegen die Nazis geprägt hatte, wurde offenbar nicht nur vergessen, sondern ihr regelrecht übelgenommen.
Kanzler Konrad Adenauer erklärte im Zusammenhang mit dem Verbotsantrag: „Es darf nicht noch einmal dazu kommen, dass die Demokratie, wie es 1933 geschehen ist, die Waffen strecken muss.“ In der Darstellung der Bundesregierung wurde der Klassenkampf für die Befreiung der Arbeiter:innen so zu einem großen Übel, das unbedingt verhindert werden musste.
Gegen Faschismus und Wiederbewaffnung
Tatsächlich gehörte die KPD nach der Befreiung vom Faschismus zu den prägenden politischen Kräften innerhalb der westdeutschen Arbeiter:innenklasse. Hunderttausende Mitglieder, eine breite Verankerung in den Betrieben und erheblicher Einfluss in den Gewerkschaften machten sie zu einer Partei, deren Bedeutung weit über ihre Wahlergebnisse hinausging. In den Bergbauregionen des Ruhrgebiets beteiligten sich Kommunist:innen am Wiederaufbau betrieblicher Interessenvertretungen und organisierten Arbeitskämpfe gegen Lohnsenkungen, schlechte Versorgung und die fortgesetzte Ausbeutung der Beschäftigten.
Die Kohleförderung stand in den Nachkriegsjahren unter Kontrolle der westlichen Besatzungsmächte, während deutsche Großunternehmen und ehemalige Industrielle rasch wieder wirtschaftlichen Einfluss gewannen. Vor diesem Hintergrund verband die KPD betriebliche Forderungen nach höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen mit grundsätzlicher Kritik an den Eigentumsverhältnissen.
Ihr politisches Ziel war zunächst nicht die unmittelbare Errichtung eines sozialistischen Staates, sondern ein demokratisches, antifaschistisches Deutschland entsprechend den Beschlüssen des Potsdamer Abkommens: Entmilitarisierung, Entmachtung der Monopole, Enteignung der Kriegsverbrecher und ein politischer Neuanfang ohne die alten Eliten aus Wirtschaft, Militär und Verwaltung.
Die Kommunist:innen wandten sich entschieden gegen die Westintegration der Bundesrepublik, gegen die Gründung der NATO und insbesondere gegen die Wiederbewaffnung. Die KPD beteiligte sich an Kampagnen gegen die Remilitarisierung und unterstützte unter anderem eine große Volksbefragung gegen die Wiederbewaffnung, im Zuge derer sich neun Millionen Menschen mit ihrer Unterschrift gegen den deutschen Aufrüstungskurs aussprachen.
Zugleich vertrat die KPD bis in die 1950er Jahre hinein offen eine revolutionäre Perspektive. Sie ging davon aus, dass die sozialen Interessen der Arbeiter:innen innerhalb des kapitalistischen Systems dauerhaft nicht durchsetzbar seien und forderte den revolutionären Sturz der Adenauer-Regierung zugunsten einer demokratischen Arbeiter:innen- und Volksregierung. Diese Position unterschied sie von der SPD, die sich auf eine parlamentarische Reformpolitik innerhalb des kapitalistischen Systems orientierte und sich klar vom Kommunismus abgrenzte.
Gerade die Verbindung aus betrieblicher Verankerung, außerparlamentarischer Mobilisierung und revolutionärem Anspruch machte die KPD in den Augen der Bundesregierung zu einem politischen Gegner, der nicht nur Wahlen bestritt, sondern über reale organisatorische Strukturen in Betrieben und Wohnvierteln verfügte. Zur Wahrheit gehört jedoch auch, dass die KPD bereits vor dem Verbot massiv an Einfluss verlor, vor allem infolge des antikommunistischen Einflusses der SPD auf die Arbeiter:innenbewegung. Auch von der Forderung nach dem revolutionären Sturz der Adenauer-Regierung rückte die KPD bereits im April 1956 ab, um dem kurz bevorstehenden Verbot noch zu entgehen.
Kommunist:innen gibt es noch immer
Die KPD schwenkte zu dieser Zeit auf die neue Linie der KPdSU ein, die seit dem XX. Parteitag 1956 einen „friedlichen Übergang zum Sozialismus“ innerhalb der bestehenden parlamentarischen Ordnung propagierte. Während die kapitalistischen Mächte die kommunistischen Kräfte mit Repressionen – etwa dem KPD-Verbot – angriffen und zu zersetzen versuchten, demontierte sich die revolutionäre Bewegung zugleich ideologisch selbst.
Dennoch bedeutete dieser Niedergang nicht das Verschwinden der Kommunist:innen. So wie der deutsche Staat heute erneut aufrüstet und sich auf kommende Kriege um Einfluss in der Welt vorbereitet, knüpfen Kommunist:innen weiterhin an die Überzeugung an, dass die Arbeiter:innen ihre Interessen nicht dauerhaft innerhalb der bestehenden Ordnung durchsetzen können.
Und noch immer gilt: Wo das Kapital seine Waffen modernisiert, muss das Proletariat seine eigene Waffe neu schaffen – eine revolutionäre Kampfpartei, die den revolutionären Umsturz des Kapitalismus organisiert. Eine solche Kampfpartei muss heute – das lehrt das KPD-Verbot von 1956 – von Anfang an so aufgebaut werden, dass sie auch unter Bedingungen der Illegalität handlungsfähig bleibt.
Dieser Text ist in der Print-Ausgabe Nr. 113 vom August 2026 unserer Zeitung erschienen. In Gänze ist die Ausgabe hier zu finden.

