Die komplette Reform des Minijob-Modells wurde auf Herbst 2026 vertagt. Die Debatte über eine komplette Abschaffung des Minijobs ist damit nicht vom Tisch. Eine mögliche Abschaffung dieses Beschäftigungsverhältnisses würde besonders Frauen, Studierende und Renter:innen hart treffen.
„Die Beitragsfreiheit soll künftig ausschließlich auf Schüler begrenzt werden“, heißt es zum Thema Minijobs im Abschlussbericht der Alterssicherungskommission, der Ende Juni im Kanzleramt eingereicht wurde. Dabei geht es darum, dass Minijobber:innen aktuell – egal welches Alter sie haben – nicht verpflichtet sind, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Darüber hinaus hatte die Kommission ursprünglich auch empfohlen, die Sozialabgaben von 31 auf über 38 Prozent anzuheben.
Viele andere Empfehlungen aus eben diesem Abschlussbericht wurden durch den Koalitionsausschuss aus CDU und SPD übernommen und sind nun Teil des Rentenpakets. Doch genau dieser Satz, der das Ende des aktuellen Minijob-Modells bedeutet hätte, nicht. Er wurde gestrichen. Die Diskussion über die Minijobs und der Vorstoß, sie ganz abzuschaffen, sind jedoch noch nicht beendet. Die Diskussion darüber soll im Herbst 2026 weitergeführt werden. Im Jahr 2027 ist es jetzt jedoch erst mal so, dass die Beitragsfreigrenze um 30 Euro auf 633 Euro ansteigt.
Ansonsten soll die Pauschalsteuer auf Minijobs ab 2027 von zwei auf fünf Prozent steigen. Auch der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Minijobs wird ab 1. Januar 2027 von 13 auf 17,5 Prozent steigen. Das wurde jedoch bereits mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen. Beides soll zunächst von der Unternehmerseite getragen werden, nur freiwillige Eigenanteile zur Rentenversicherung gehen direkt vom Verdienst ab.
Seit dem 1. Juli gibt es außerdem die Möglichkeit für Minijobber:innen, die Befreiung von der Rentenversicherung zurück zu nehmen.
Der Minijob war nie sicher – Reform geht zu Lasten von Studierenden, Frauen und Rentner:innen
In Deutschland arbeiten heute rund 6,8 Millionen Menschen in Minijobs, darunter viele Frauen, Studierende und Rentner:innen. Rund die Hälfte von ihnen, 3,5 Millionen, sind zusätzlich zu ihrer regulären Hauptbeschäftigung in einem Minijob angestellt.
Das Minijob-Modell steht seit seiner Einführung im Jahr 2003 im Rahmen der Hartz-II-Reformen unter Bundeskanzler Gerhard Schröder in der Kritik. Menschen, die geringfügig beschäftigt sind, haben keinen Anspruch auf eine Arbeitslosenversicherung, Rente oder Kurzarbeitergeld. Sie sind in der Regel leichter kündbar und durch verschiedene Tricks wird in Minijob-Verhältnissen häufig der Mindestlohn umgangen.
Mehr Kürzungen als „Reform“: Die aktuellen Rentenpläne der Regierung
Die Abschaffung von Minijobs hin zu sogenannten Midijobs mit höheren Sozialabgaben wird häufig mit dem Argument untermauert, dass Arbeiter:innen dadurch einen besseren Sozialversicherungsschutz erhalten. Dieser wäre jedoch auch möglich, wenn die Unternehmer:innenseite den Sozialversicherungsschutz allein trägt.
Für den Fall, dass die Reform wie teils angekündigt von der Bundesregierung durchgesetzt wird, hätte das für Millionen Menschen schwere Folgen. Aktuell sind geringfügig Beschäftigte von Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit – sollte dies umgekehrt werden, könnten die steigenden Beiträge für Arbeiter:innen aktuell zu einem noch geringeren Nettolohn im Niedriglohnsektor führen.

