Der Sommer der Angriffe – Wehren wir uns dagegen!

Die Bundesregierung hat vor der Sommerpause eine Gesundheitsreform durchs Parlament gebracht und weitere Angriffe auf die Arbeiter:innenklasse beschlossen. Es regt sich bereits Widerstand, doch dieser muss sich ausweiten. – Ein Kommentar von Thomas Stark.

Anfang Juli diskutierte ganz Deutschland über die drohende Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) am ersten Tag einer Erkrankung. Vor allem Hausärzt:innen liefen Sturm gegen das Vorhaben der Bundesregierung, mit dem Friedrich Merz nach eigenen Angaben den Krankenstand senken will. Weil die Regierung gleichzeitig plant, die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung abzuschaffen, drohen überfüllte Arztpraxen infolge medizinisch unnötiger Praxisbesuche.

Das Horrorszenario von Magen-Darm-Patient:innen, die sich auf Praxistoiletten übergeben und das ganze Wartezimmer anstecken, machte die Runde. Vor allem die SPD ruderte schnell zurück und verwies auf noch ziemlich unkonkrete digitale Lösungen für das Problem.

Befristete Verträge und Kündigungsschutz

Die bundesweite Aufregung von Arbeiter:innen und Ärzt:innen war mehr als berechtigt. Allerdings hat der AU-Skandalbeschluss von anderen, nicht weniger brisanten Angriffsplänen abgelenkt. Dazu gehört etwa die Ausweitung von sachgrundlosen Befristungen für Arbeitsverträge. Bisher sind solche Befristungen für 24 Monate möglich, künftig sollen es 48 sein. In diesem Zeitraum sollen Unternehmen befristete Verträge nun bis zu sechsmal verlängern dürfen. Bisher war dies nur dreimal erlaubt.

Die Folgen dieses Beschlusses dürften vor allem Berufseinsteiger:innen zu spüren bekommen: Nach Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung war im Jahr 2024 fast jede zweite Neueinstellung von unter 25-Jährigen befristet. Wer einen befristeten Arbeitsvertrag hat, kann sich seiner Stelle nicht sicher sein. Die ordentliche Kündigung ist grundsätzlich zwar nicht vorgesehen, aber auch nicht nötig, da der Vertrag eh zu einem bestimmten Zeitpunkt ausläuft. Der Kündigungsschutz, der ansonsten in Deutschland gilt, ist damit für solche Arbeitsverhältnisse unwirksam.

Auch diesen will die Bundesregierung jetzt aber aufweichen, wenn auch zunächst nur für Spitzenverdiener:innen mit einem Bruttogehalt über 177.450 Euro. Unternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen. Die bisherige Regel, nach der Kündigungen entweder personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt erfolgen und dementsprechend genaue Kriterien erfüllen müssen, entfällt damit für diesen Personenkreis.

Man kann das als Maßnahme abtun, von der nur Manager:innen betroffen sind, die ohnehin in privilegierten finanziellen Verhältnissen leben. Mit dem Plan wird aber ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen und kapitalnahe Wirtschaftsinstitute und Unternehmerverbände machen keinen Hehl daraus, dass sie die „Flexibilisierung“ des Kündigungsschutzes gerne generell ausgeweitet sähen.

Oliver Stettes vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln erklärte zum Beispiel gegenüber dem WDR: „Wir haben uns lange nicht mit dem Kündigungsschutz auseinandersetzen müssen, weil wir ja insbesondere in den 2010er Jahren einen anhaltenden Aufschwung hatten“. Heute sei der Flexibilisierungsbedarf „wieder angestiegen.“

Zur „Flexibilisierung“ zählt auch die geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes: Geht es nach Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), sollen die Tarifparteien Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit beschließen dürfen, etwa zugunsten einer Wochenarbeitszeit. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt bereits vor Arbeitstagen von bis zu 13 Stunden. Union und Kapitalverbände gehen dem Bas-Vorschlag dagegen nicht weit genug; sie wollen die tägliche Höchstarbeitszeit generell aufweichen, nicht nur für tarifgebundene Firmen.

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„Gesundheits“- und Rentenreform

Bereits vor der Sommerpause hat die Regierung das „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ durch Bundestag und Bundesrat gebracht, mit dem sie jedes Jahr zweistellige Milliardenbeträge bei den gesetzlichen Krankenversicherungen einsparen will. Konkret sollen Patient:innen höhere Zuzahlungen für Medikamente leisten. Die entsprechenden Sätze wurden von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro angehoben.

Die bisher alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für Erwachsene ohne Symptome soll überprüft werden. Festzuschüsse für Zahnersatz sollen von 60 Prozent auf 50 Prozent der Kosten sinken und die kostenlose Mitversicherung von Ehepartner:innen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird eingeschränkt: Wer nicht unter bestimmte Ausnahmeregeln fällt, wie zum Beispiel Eltern von Kindern unter 12 Jahren oder Kindern mit Behinderung, muss ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Für Gutverdiener:innen wird zudem die Beitragsbemessungsgrenze erhöht, also die Schwelle, bis zu der das Gehalt für Krankenkassenbeiträge angerechnet wird.

Weitere Maßnahmen plant die Regierung außerdem bei der Rente. Bereits zum 1. Januar wurde die „Aktivrente“ eingeführt, mit der Beschäftigte im Ruhestand motiviert werden sollen, noch einige Jahre weiterzuarbeiten. In diesem Fall können sie bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Ebenso wurde der Wiedereinstieg beim bisherigen Unternehmen erleichtert. Was für Gutverdiener:innen in IT-Jobs oder ähnlichen Branchen eine attraktive Option sein kann, dürfte körperlich hart arbeitende Industriebeschäftigte jedoch eher abschrecken.

Für sie ist zu erwarten, dass die Möglichkeit zur Aktivrente künftig als Argument für magere gesetzliche Renten herangezogen werden wird: Es steht einem ja frei, steuerfrei weiterzuarbeiten… Für die zweite Jahreshälfte plant die Bundesregierung die Umsetzung von Empfehlungen der Rentenkommission, die diese im Juni vorgestellt hat. Dazu zählen eine schrittweise weitere Anhebung des Renteneintrittsalters, eine Einschränkung der Frührente sowie die Einführung einer „Kapitalrente“.

Um nach der Sommerpause diszipliniert weitere Angriffe auf Arbeiter:innen planen und durchziehen zu können, appellierten Spitzenpolitiker:innen von Union und SPD bereits, keine unnötigen öffentlichen Debatten vom Zaun zu brechen: Die sitzungsfreie Zeit solle dazu dienen, „mit frischer Energie an die anstehenden Aufgaben heranzugehen“.

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Widerstand regt sich

Die größte Angriffswelle auf die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter:innenklasse seit Schröders Agenda 2010 wird in Deutschland nicht widerstandslos hingenommen. In zahlreichen Städten mobilisierten Gewerkschaften, Sozialverbände und politische Organisationen bereits zu Demonstrationen gegen die Reformen von Arbeitsrecht, Rente und Krankenversicherung. Auch der DGB rief zu Protesten gegen den „radikalen Sozialabbau der Bundesregierung“ auf.

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi nannte die Reformpolitik am 8. Juni fehlgeleitet: „Alles an sogenannter Reformagenda, was derzeit diskutiert wird, legt den Fokus auf Sparen und Kürzen“. Damit werde jede Binnennachfrage im Keim erstickt. Diese im Wesentlichen wirtschaftspolitische Kritik Fahimis hielt allerdings nicht lange vor. Bereits drei Tage später lobten Gewerkschaften, Kapitalverbände und Bundesregierung die „ausgesprochen gute“ und „sehr konstruktive“ Atmosphäre bei einem gemeinsamen Gipfeltreffen im Kanzleramt.

Von der Kritik des DGB blieb vor allem die Beschwerde darüber übrig, bisher nicht ausreichend in die Reformpläne der Regierung eingebunden gewesen zu sein. Ansonsten seien sich alle Seiten einig über die wirtschaftlichen Probleme des Landes, wenn auch nicht über die Lösungen. Am 2. Juli bezeichnete Yasmin Fahimi dann „viele der Ergebnisse“ des Koalitionsausschusses vom Tag davor als „richtige Signale für Beschäftigung, Wachstum und Entlastung“. Genau in dieser Ausschusssitzung waren unter anderem die AU-Pflicht ab Tag 1 und die Ausweitung der Befristung beschlossen worden.

Mit so viel Konstruktivität in der Kritik werden die Arbeiter:innen in Deutschland der Angriffsagenda von Merz und Klingbeil nicht viel entgegensetzen können. Der DGB wird faule Kompromisse schließen, solange die Regierung die Tarifhoheit der Gewerkschaften unangetastet lässt. Dass seitens des DGB von Streiks gegen die Angriffswelle nicht einmal die Rede ist, versteht sich von selbst. Dabei wäre dies das wirksamste Machtmittel der Beschäftigten. Brave Demonstrationen von einigen hundert bis tausend Menschen, angeführt von Verbandsfunktionär:innen, werden die Regierung nicht beeindrucken. Das kann nur eine wirkliche Massenbewegung, die von der Straße auf die Betriebe übergreift.

Wir können uns den Sozialstaat sehr wohl leisten – Ihre Kürzungen nicht mit uns!

Worum es bei den Kürzungen und Angriffen der Regierung wirklich geht, ist die finanzielle Last der Krisenbewältigung und Aufrüstung auf die Arbeiter:innenklasse abzuwälzen. Das Kapital macht dabei in Teilen Rekordprofite. Dies hat auch das Bündnis „Nicht auf unserem Rücken“ auf seiner Webseite dargelegt — und die richtigen Schlüsse daraus gezogen: „Die größten Profite heimsen derzeit die Rüstungskonzerne ein. Allein der deutsche Waffenproduzent Rheinmetall wird im Jahr 2026 einen Umsatz von 16 Milliarden Euro haben, der Großteil davon kommt aus der Staatskasse.“

„Uns fehlt das Geld“, das „heute in die Aufrüstung und morgen in die nächsten großen Kriege mit deutscher Beteiligung fließt.“ Das Bündnis nennt die aufkeimenden Proteste einen wichtigen Schritt, „um deutlich zu machen, dass wir uns die aktuelle Politik nicht länger einfach gefallen lassen“ wollen: „Wir werden nicht zulassen, dass die Reichen und Regierenden uns für ihre Krisen bezahlen lassen und ihre Kriege auf unserem Rücken führen!“

Dem kann man nur zustimmen!

Dieser Text ist in der Print-Ausgabe Nr. 113 vom August 2026 unserer Zeitung erschienen. In Gänze ist die Ausgabe hier zu finden.

Thomas Stark
Thomas Stark
Perspektive-Autor seit 2017. Schreibt vorwiegend über ökonomische und geopolitische Fragen. Lebt und arbeitet in Köln.

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