Die Digitalisierung sexualisierter Gewalt und wie wir uns dagegen wehren können

Ob über versteckte Kameras auf der Toilette oder durch sogenannte Smart Glasses am Strand – Frauen werden immer häufiger ohne ihr Wissen von Männern gefilmt. Die Justiz erkennt dieses Problem kaum an, und viele Täter kommen fast ungestraft davon. Doch wir können uns auch dagegen wehren, zeigt ein Beispiel aus Freiburg. – Ein Kommentar von Thomas Mercy.

Man geht zu Hause, auf der Uni oder bei einem Festival auf die Toilette. Etwas später findet man dann zufällig ein Video davon im Internet, oder die Polizei klopft an der Tür und teilt einem mit, dass man jahrelang vom eigenen Vermieter im Bad gefilmt wurde und jetzt ein Prozess gegen diesen läuft. Diese Horror-Szenarien sind für manche Frauen Realität.

Es reicht nicht, dass Männer Frauen bereits auf offener Straße, auf der Arbeit, an der Uni oder in der Schule anmachen und belästigen. Die Kombination von Digitalisierung und Patriarchat führt dazu, dass Frauen selbst an einem vermeintlich privaten Ort bei den natürlichsten menschlichen Tätigkeiten gefilmt und sexualisiert werden. Diese Aufnahmen werden dann von den Tätern im Internet hochgeladen oder zu ihrer eigenen Befriedigung genutzt.

Bei der Belästigung heimlich gefilmt – der Skandal rund um die Smart Glasses

Immer mehr Fälle treten ans Licht

Auch wenn es keine offiziellen Zahlen dazu gibt, wie viele Frauen vom heimlichen Filmen auf Toiletten betroffen sind, wurden allein dieses Jahr mehrere Fälle öffentlich, die zeigen, dass das Problem kein Einzelfall ist. Ein Beispiel für einen solchen Fall wurde Anfang des Jahres in Freiburg öffentlich. Dort hatte ein Mitarbeiter des Studierendenservicecenters der Universität Freiburg Kameras in Frauentoiletten auf seiner Arbeit und auf den Toiletten seiner Wohnung, die er ausschließlich an junge Studentinnen vermietete, versteckt.

Über 800 Frauen hat er insgesamt heimlich über viele Jahre gefilmt. Als Strafe musste der Täter, neben knapp zwei Jahren Bewährungsstrafe, lediglich an einige Betroffene Geld zahlen, was aufgrund seiner Position als Vermieter kein Problem für ihn war. Ein großer Teil der Fälle galt bei den Gerichtsverhandlungen dabei bereits als verjährt und wurde somit gar nicht bestraft. Der Fall hat noch einmal aufgezeigt, dass unser Justizsystem das Problem des ungewollten Filmens in öffentlichen oder privaten Toiletten nicht zu interessieren scheint.

Die Tat stellt nämlich nicht einmal ein Sexualdelikt dar. Strafbar ist es lediglich als Privatsphärendelikt unter § 201a StGB, der die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“ unter Strafe stellt. Das Filmen in der Sauna oder im Spa hingegen ist unter diesem Paragraphen nicht strafbar, da dies öffentliche Orte sind und somit nicht als „höchstpersönlicher Lebensbereich“ zählen.

Ein ähnlicher Fall wurde neulich an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin aufgedeckt: Dort wurden auf mehreren Frauentoiletten versteckte Kameras entdeckt. Der Täter ist aktuell nicht bekannt, doch da die Aufnahmen nur offline gespeichert wurden, muss er oft an der Hochschule gewesen sein, um an die Aufnahmen heranzukommen. Dies legt nahe, dass er an der Hochschule studierte, lehrte oder arbeitete.

Doch nicht nur in den Universitäten werden Frauen gefilmt. Auf dem diesjährigen „Roskilde Festival“ in Dänemark wurde ebenfalls eine Kamera auf der Frauentoilette gefunden. Diese wurde in einem falschen Mauerstein aus Plastik versteckt. Verdächtigt für die Tat werden bisher zwei Deutsche im Alter von 40 und 67 Jahren, sowie ein 48-Jähriger aus Lettland.

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Smartglasses ermöglichen geheimes Filmen überall

Man läuft jedoch nicht nur bei dem Gang auf die Toilette als Frau Gefahr, heimlich gefilmt zu werden, sondern auch in Schwimmbädern, Saunen, beim Joggen, an Stränden oder beim einfachen Existieren auf der Straße. Erleichtert wird dies durch Brillen mit eingebauter Kamera, sogenannten Smartglasses. Im Internet kursieren etliche Videos von Männern, die Frauen von der Ferne aus filmen oder sie aktiv belästigen und das Ganze ohne ihr Wissen aufnehmen und hochladen.

Die Brillen, die das ermöglichen, werden zum Beispiel von dem milliardenschweren US-Techkonzern Meta verkauft und sind oft nur durch genaues Hinschauen von herkömmlichen Brillen zu unterscheiden. Selbst wenn die Bilder und Videos von solchen Brillen nicht veröffentlicht werden, sind sie in der Regel doch nicht privat. Es gibt mehrere Dienstleister wie die Firma Sama, die vermeintlich private Aufnahmen von Meta zugeschickt bekommen, unter anderem zur Datenannotation.

Dies bedeutet, dass sie die, in den von Meta hergestellten Brillen, integrierte KI schulen, indem Bilder mit Metadaten darüber versehen werden, was auf den Aufnahmen zu sehen ist. Öffentlich wurde dies nur durch Recherchen schwedischer Zeitungen und weil rund 30 Mitarbeiter:innen des Konzerns Sama interne Informationen veröffentlichten. Sie teilten mit, dass die Mitarbeiter:innen der Firma neben unerlaubt aufgenommenen Videos von Fremden auch Aufnahmen vom Toilettengang, beim Sex und in vielen anderen intimen Situationen anschauen und auswerten müssen.

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Wir können uns wehren!

Auch wenn Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen Gesetzesentwurf einbringen will, der das heimliche Filmen von Frauen in der Öffentlichkeit strafbar machen soll und auch das Strafmaß für das Filmen auf der Toilette verschärft, ist vom Staat kein echter Schutz zu erwarten. Frauen werden immer noch oft von staatlichen Behörden nicht ernst genommen und retraumatisiert, weil sie ihre Erfahrung im kleinsten Detail schildern müssen.

Selbst wenn es Frauen gelingt, die Schuld ihres Täters zu beweisen, fallen Strafen für sexualisierte Belästigungen und Übergriffe oft äußerst gering aus. Die Rechtswissenschaftlerinnen Elisa Hoven und Frauke Rostalski fanden zum Beispiel heraus, dass bei 86 amts- und landgerichtlichen Urteilen wegen Sexualstraftaten sich alle verhängten Strafen im unteren Drittel des gesetzlichen Strafrahmens befanden.

Wenn uns Polizei und Justiz nicht schützen, müssen wir dies eben selber tun! In Freiburg zum Beispiel wurde nach dem Urteil, das mit einer erstmaligen Veröffentlichung des Falls einherging, eine Demonstration organisiert. Dort haben die Betroffenen ihre Erfahrungen geteilt und gemeinsam mit hunderten Teilnehmer:innen ihre Wut gegen das Patriarchat auf die Straße getragen. Inhaltlich wurden zudem das Schweigen der Uni sowie die mangelnde Unterstützung der Betroffenen und die lachhafte Strafe der Justiz kritisiert.

Das Frauen- und das Studierendenkollektiv, welche diese Demonstration zusammen mit den Betroffenen organisiert und ins Leben gerufen hatten, machten auch darauf aufmerksam, dass wir sexualisierte Gewalt nur gemeinsam und organisiert bekämpfen können. Dass der Protest Wirkung hatte, zeigte die Reaktion der Uni, die sich danach zum ersten Mal öffentlich dazu äußerte und versprach, die Forderungen der Betroffenen umzusetzen.

Dieser Text ist in der Print-Ausgabe Nr. 113 vom August 2026 unserer Zeitung erschienen. In Gänze ist die Ausgabe hier zu finden.

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