Das sogenannte „Haber-Verfahren“ hat in jüngster Vergangenheit wegen des Ausschlusses linker Buchhändler von einer Preisverleihung für Aufmerksamkeit gesorgt. Nun zeigt ein Gutachten des Bundestags, dass es vermutlich verfassungswidrig eingesetzt wird.
Das sogenannte „Haber-Verfahren“ ist vermutlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar: Zu diesem Ergebnis kommen die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Mit dem „Haber-Verfahren“ ist ein Vorgang gemeint, bei dem bundesstaatliche Stellen Personen oder Organisationen geheim und anlasslos vom Verfassungsschutz durchleuchten lassen können, bevor diese eine staatliche Förderung erhalten.
Benannt ist das Verfahren nach der ehemaligen Staatssekretärin Emily Haber, die 2017 die aktuelle Vorgehensweise erließ und damit die seit 2004 bestehende Regelung deutlich verschärfte. Dass sich das Haber-Verfahren in der Regierung großer Beliebtheit erfreut, zeigt eine Anfrage der Partei Die Linke: Diese ergab, dass 1.300 Organisationen und 1.200 Privatpersonen seit 2020 mithilfe des Verfahrens überprüft wurden.
Deutscher Buchhandlungspreis
Zuletzt hatte das Haber-Verfahren erhöhte öffentliche Aufmerksamkeit erlangt, als Kulturstaatsminister Wolfram Weimer drei Buchläden als „politische Extremisten” bezeichnete und mit dieser Begründung von der Preisliste eines Buchhandlungspreises streichen ließ. Zwei der Buchhandlungen wären für ihre Arbeit mit 15.000€ prämiert worden, Weimer jedoch behauptete ihnen gegenüber zunächst, sie hätten es schlicht nicht in die Auswahl geschafft. Die Überprüfung durch den Verfassungsschutz blieb unerwähnt.
Für sein Vorgehen erntete Weimer starke Kritik, handelte es sich bei diesem Vorfall doch um eine direkte Einflussnahme auf die Kulturszene in Deutschland. Weimer jedoch verteidigte sein Vorgehen und bekräftigte, dass er in Zukunft weiterhin so vorgehen werde.
Einen Dämpfer erhielt Weimer dennoch: Ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts erklärte Weimars Bezeichnung zweier Buchladen-Inhaberinnen als „politische Extremisten” für unzulässig.
Ausschluss vom Buchhandlungspreis: „Haber-Verfahren“ als politisches Kampfmittel
Angriff auf Linke und Einflussnahme auf die Kulturlandschaft
Bislang hatte über die Gewinner des Buchhandlungspreises eine unabhängige Jury bestimmt. Mit Weimers Vorstoß macht die Bundesregierung jedoch einen klaren Schritt, wenn es um die Einflussnahme auf die Kultur geht, die der deutsche Staat fördert. Besonders Kunst- und Kulturschaffende, die auf Fördermittel angewiesen sind, bringt das in eine prekäre Situation: Sie werden es sich in Zukunft zweimal überlegen müssen, bevor sie die Politik offen kritisieren.
Der offensive Umgang mit dem „Haber-Verfahren“ und die dabei offene Zielsetzung nach links sind dabei besonders im Kontext der inneren und äußeren Militarisierung zu betrachten. Die BRD bereitet sich auf eine kriegerische und wirtschaftliche Auseinandersetzung mit Russland vor und steckt dafür hunderte Milliarden Euro in Subventionen und Kriegsgerät, während der Sozialstaat immer weiter gekürzt wird. In diesem Sinne will die Regierung keine Stimmen stärken, die sich dem Kriegskurs der BRD entgegenstellen oder die Interessen der Merz-Regierung infrage stellen.
Auch im Sinne der Überwachung bietet das Verfahren eine weitere Rechtsgrundlage zur Ausspionierung linker und systemkritischer Gruppen. Da keine weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, außer dass eine staatliche Förderung im Raum steht, bietet das „Haber-Verfahren“ eine einfache Rechtfertigung für eine Überwachung durch den Verfassungsschutz.
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„Haber-Verfahren“ vermutlich verfassungswidrig …
Ein neues Gutachten des Bundestages zeigt, dass die Methode des „Haber-Verfahrens“ vermutlich verfassungswidrig ist. Dass im Rahmen des Verfahrens überprüfte Organisationen und Personen nicht über die durchgeführte Überprüfung benachrichtigt werden müssen, merken die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags dabei besonders kritisch an. Laut Grundgesetz stünde ihnen dies spätestens dann zu, wenn das Geheimhalten des Verfahrens keine weitere Relevanz mehr hat. Dadurch soll den Betroffenen ermöglicht werden, rechtlich gegen eine durch die Prüfung ausgelöste Maßnahme vorzugehen.
Bemängelt wurde außerdem das aktive Nachfragen der staatlichen Stellen beim Verfassungsschutz. Die Übermittlung der Daten von Betroffenen an den Verfassungsschutz wäre demzufolge ein Verstoß gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Auch das Datenschutzgesetz untersagt die Weitergabe der Daten. Damit ist die Anwendung des „Haber-Verfahrens“ unzulässig.
… Überwachung und Repressionen trotzdem erlaubt
Die Prüfung des Bundestages ergab allerdings auch, dass die Überprüfung von Preisträgern durch den Verfassungsschutz durchaus legal und gewünscht sei. Dass auch dies problematisch sein kann, zeigen die verschiedenen Abhängigkeiten zwischen Politik und Verfassungsschutz.
So ist der Verfassungsschutz dem Innenministerium unterstellt und unterliegt der Überprüfung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das sich aus Mitgliedern des Bundestages zusammensetzt. So besteht auch nach möglicher Einschränkung des Verfahrens noch die Möglichkeit einer Einflussnahme durch die Politik darauf, welche Organisationen und Personen von Fördermitteln ausgeschlossen werden und welche nicht.
Zudem bleibt abzuwarten, ob das Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags überhaupt zu einer Einschränkung bei der Anwendung des „Haber-Verfahrens“ kommt. Erfahrungsgemäß wirkt es wahrscheinlicher, dass dies erst vor dem Bundesverfassungsgericht eingeklagt werden muss.

