Erneut soll eine schwule Person nach Uganda abgeschoben werden, obwohl homosexuelle Menschen dort extremer Unterdrückung bishin zur Todesstrafe ausgesetzt sind. Die Fälle offenbaren Heuchelei und Opportunismus der herrschenden Parteien. – Ein Kommentar von Walter Kranich.
Immer wieder werden queere Geflüchtete vom deutschen Staat in Länder abgeschoben, in denen ihnen Verfolgung, Gewalt oder der Tod drohen. So war es vor einem Monat mit der 23-jährigen Angel passiert. Sie war aus Uganda geflohen, wo „schwere Homosexualität“ mit der Todesstrafe geahndet wird. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sprach ihr die Homosexualität ab und führte sie nach Uganda zurück.
Auch dem in Bayern lebenden Mark Z. droht dieses Schicksal. Auch bei ihm zweifelt das BAMF seine Homosexualität an – eine Gemeinsamkeit der beiden Fälle – und das, obwohl in beiden Fällen viele Aussagen und Indizien vorliegen, die die Homosexualität der Betroffenen klarstellen. Auch sollen bei beiden Prozessen Fehler gemacht und ignoriert worden sein.
Die Fälle zeigen deutlich auf, welche Ziele das BAMF und die bayerische sowie die Bundesregierung verfolgen. Es geht ihnen darum, um jeden Preis abzuschieben. Dies steht in vollem Einklang mit der von Innenminister Dobrindt versprochenen „Migrationswende”.
Es zeigt allerdings auch, dass jedes Bekenntnis zum Schutz queerer Personen, die Politiker:innen der Regierung nach dem Anschlag auf den Berliner CSD im Juli vorgebracht hatten, reiner Opportunismus sind. Der Schutz queeren Lebens wird dabei durch Politiker:innen immer wieder als Argument dazu genutzt, vermehrt abzuschieben. Eine solche Abschiebung kann für queere Geflüchtete einem Todesurteil gleichkommen.
Angel
Die Abschiebungen von Angel und Mark verdienen genauere Betrachtung – nicht nur wegen ihrer politischen Relevanz oder weil sie das Vorgehen von Behörden und Staat offenlegen, sondern auch um das Schicksal Geflüchteter und LGBTI+ Migrant:innen zu verstehen und sie nicht nur als Zahl oder politischen Spielball zu betrachten.
Angel lebte seit 2025 in Asylunterkünften in Bayern. Auf einen Asylbescheid hatte sie nicht rechtzeitig geantwortet, da er an eine Unterkunft geschickt worden war, in dem sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr wohnte. Obwohl dies ein Fehler der Behörde gewesen sein könnte, wurde Angel daraufhin Fluchtgefahr unterstellt und sie wurde in Abschiebehaft genommen. Dass eine Abschiebung Angels nicht den Willen der Bürger:innen darstellt, zeigt eine Petition mit über 12.000 Unterschriften.
In ihrer Anhörung schildert Angel, dass sie in Uganda Opfer von Ausgrenzung, einem körperlichen Angriff und Zwangsheirat war. Auch ihre Mutter und ihre Partnerin bestätigen Angels Homosexualität. Dem zum Trotz entschied das BAMF, dass Angels Erklärung „vage, oberflächlich und konturlos“ seien und lehnte ihren zweiten Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ ab. Sie wird mitten in der Nacht von Beamten geweckt und zum Münchener Flughafen gebracht. Ihre Partnerin erfährt erst von der Abschiebung, als diese schon im Gange ist.
Regierung fordert nach CSD-Anschlag mehr Repression statt Schutzmaßnahmen
Mark
Mark Z. ist seit einigen Jahren in Deutschland. Auch er ist wegen seiner Verfolgung als schwuler Mann aus Uganda geflohen. In jüngster Vergangenheit arbeitete er in der Logistikbranche. Ein Musterbeispiel gelungener Integration, möchte man meinen, zumindest bis ihn dann seine Vergangenheit einholt und er wegen PTBS und Depression arbeitsunfähig wird. Seine psychischen Probleme kommen nicht von ungefähr: In Uganda wurde er gefoltert und erlitt lebensgefährliche Gewalt.
Nun ist auch er in Untersuchungshaft, was seine psychische Gesundheit massiv verschlimmern dürfte. So meldet die queere Beratungsstelle Sub, dass die Inhaftierung sein Trauma reaktiviert habe. Auch wird ihm eine fachpsychiatrische Begutachtung seiner Reisefähigkeit verwehrt, obwohl die Behörden von seiner Vorgeschichte wissen. Zusätzlich, so wird den zuständigen Behörden vorgeworfen, sei während der Abschiebehaft eine Anhörung durchgeführt worden, ohne seine Rechtsvertretung zu benachrichtigen.
Marks Homosexualität wird durch einen Ex-Partner bestätigt – unzureichend, wie das BAMF befindet. Dabei merkt Marks ehemaliger Lebensgefährte auch an, wie belastend es ist, vor dem deutschen Staat seine sexuelle Orientierung beweisen zu müssen: „Die Beweisbarkeit von Homosexualität vor deutschen Behörden ist ein erniedrigender Prozess. Intime und private Details müssen vor einem erheblichen Machtgefälle offengelegt werden. Das sind schwere Belastungen, die auf der Seele liegen.“
Abschieben, Abschieben, Abschieben!
Die Jagd der Politiker, immer höhere Zahlen von Abschiebungen vorweisen zu können, ließ sich noch nie mit dem ominösen Ziel erklären, man wolle Gefährder loswerden. Trotzdem hört man von überall „Abschieben, Abschieben, Abschieben!“ – so oder so ähnlich könnte das Motto der schwarz-roten Bundesregierung, oder auch nahezu der gesamten deutschen Parteienlandschaft, lauten. Ob es sich dabei vornehmlich um einen Versuch handelt, Geld einzusparen oder man der AfD ein paar unentschlossene Wähler:innen abjagen möchte, lässt sich von außen nicht klar feststellen. Das Resultat ist jedoch dasselbe: Abschiebungen sind schon lange zum Selbstzweck geworden.
Politik und Medien haben den Kurs vorgegeben und Behörden wie das BAMF preschen mutig voran – und das ganz ohne nach links und rechts zu schauen. So sorgte zuletzt ein Fall für Aufsehen, bei dem ein Elternpaar in die Türkei abgeschoben wurde, ohne dass zuvor geklärt worden war, was mit ihren drei Kindern passieren soll. Um diese führte das abgeschobene Paar einen Sorgerechtsstreit, der zum Zeitpunkt der Abschiebung noch nicht abgeschlossen war. Die Kinder – zwischen 3 Jahren und 5 Monaten alt – blieben in Deutschland zurück.
„Abschieben um jeden Preis“: Eltern ohne Kinder in die Türkei abgeschoben
Hetze statt Schutz von LGBTI+
Gerade Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Identität nach Deutschland geflohen sind, stellen ein leichtes Opfer für die außer Kontrolle geratene Abschiebepolitik dar. Die sexuelle Identität einer Person unanfechtbar beweisen zu können, ist quasi unmöglich. So bleibt Behörden wie dem BAMF immer die Möglichkeit, Aussagen und (Sexual-)Partner der Betroffenen als Schauspiel abzustreiten und so ihre Abschiebequote zu erhöhen.
Besonders zynisch wirkt dies im Zusammenhang mit den Solidaritätsbekundungen, die queere Menschen nach dem Anschlag auf den Berliner CSD aus der Politik bekamen. Parteien, die die Bedürfnisse queerer Communities seit Jahren ignoriert oder sogar aktiv bekämpft hatten, beteuerten ihre Anteilnahme. Doch das Bekenntnis dazu, dass queeres Leben Teil deutscher Kultur ist, ist weniger eine Inklusion queerer Menschen als eine weitere Exklusion von Migrant:innen und Muslim:innen.
Wer den Schutz von LGBTI+ für wichtig erachtet, sollte sich daher nicht mit den Anliegen der Regierung oder anderer Parteien gemein machen, die sich zwar als Verbündete dieser ausgeben, jedoch die Abschiebungen mit vorantreiben. Sowohl die sexuelle Identität als auch das Bedürfnis nach Sicherheit sind unabhängig vom Herkunftsland einer Person und sollten unabhängig von diesem geschützt werden.

