KI soll über Asyl- und Visumsverfahren mitentscheiden

Von Handydaten und Dialekterkennung jetzt zum KI-Training inklusive Abgleich mit Social Media-Daten. Künftig soll der Einsatz von KI auch in Asyl-, Visums- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren erlaubt sein. Kritiker:innen warnen vor Diskriminierung durch intransparente Algorithmen und befürchten, dass Grundrechtseinschränkungen zunächst an Schutzsuchenden erprobt werden.

Wer nach Deutschland einwandern, hier Asyl beantragen oder seinen Aufenthalt verlängern möchte, könnte künftig teilweise von einer Künstlichen Intelligenz beurteilt werden. Ein neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll den Einsatz von KI in der Migrationsverwaltung ausweiten – von der Bearbeitung einzelner Anträge bis hin zum automatisierten Abgleich mit Social-Media-Daten.

Dies bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums hin auf eine Anfrage von netzpolitik.org: „Der Einsatz von KI soll für die Migrationsverwaltung insgesamt Anwendung finden, das heißt insbesondere im Visumverfahren und aufenthaltsrechtlichen Verfahren, aber auch im Asylverfahren.“

Neues Gesetz soll KI-Einsatz in der Migrationsverwaltung erlauben

Das Bundeskabinett hat Ende Juli einen neuen Gesetzesentwurf beschlossen, der es Behörden in Zukunft erlauben soll, künstliche Intelligenz zur Bearbeitung von Asyl-, Visums- und aufenthaltsrechtlichen Anträgen zu nutzen. Hintergrund dafür seien hohe Antragszahlen und begrenzte personelle Kapazitäten. Außerdem soll die Verwaltungspraxis damit bundesweit vereinheitlicht werden.

Überwachung, Sabotage, Datenhandel: Kabinett beschließt Reform der Geheimdienste

Dieser Gesetzesentwurf bringt drei zentrale Änderungen mit sich: Zum einen ermöglichen sie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und sogenannten Ausländerbehörden, künftig bei Zweifeln an angegebenen Informationen einen Abgleich mit im Internet verfügbaren Daten, wie zum Beispiel Social-Media-Accounts, vorzunehmen. Zum anderen sollen das BAMF und Ausländerbehörden, aber auch Polizei, Bundesverwaltungsämter, Arbeitsagenturen und Geheimdienste die Befugnis erhalten, personenbezogene Daten zum Trainieren und Testen von KI-Systemen zu verwenden. Außerdem soll Behörden mit diesen Daten ein „automatisiertes Verfahrensmonitoring“ ermöglicht werden, damit sich erkennen lässt, ob Antragsstellende mit ähnlichen Eigenschaften überdurchschnittlich oft abgelehnt werden.

„Es geht um Entscheidungen über Menschenleben“

Die Menschenrechtsorganisation PRO ASYL fordert vom Bundesrat, diesen Antrag nicht weiter zu verfolgen oder grundlegend zu überarbeiten. Die rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL, Wiebke Judith, sagt: „Zwar ist es grundsätzlich nachvollziehbar, dass Behörden neue technologische Möglichkeiten nutzen wollen, um ihre Prozesse zu verbessern. Insbesondere im grundrechtlich geschützten Asylverfahren ist der Einsatz von KI jedoch sehr sensibel und muss höchste Anforderungen erfüllen.“

Kritisiert wird das Fehlen konkreter Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung und auch von Vorgaben zum Schutz von hochsensiblen personenbezogenen Daten: „Denn es geht um Entscheidungen über Menschenleben. […] Gerade beim Schutz vor Verfolgung darf der Staat sich nicht auf intransparente, algorithmisch gesteuerte Entscheidungsprozesse verlassen“, so Judith weiter.

Bereits in der Vergangenheit wurden maschinell generierte Verfahren genutzt, so zum Beispiel die Verwendung von Tonaufnahmen – ein Analyseverfahren, welches das BAMF nutzt, um Dialekte zu erkennen und Personen mittels Sprache bestimmten Ländern zuzuordnen. Dass Sprachen jedoch über Ländergrenzen hinausgehen und auch Dialekte sich im Laufe des Lebens verändern können, wurde dabei nicht berücksichtigt. Zudem seien die Sprachaufnahmen nur zwei Minuten lang gewesen.

Faktische Abschaffung des Asylrechtes: Die Pläne der Bundesregierung mit den GEAS-Reformen

Im Jahr 2017 begann das BAMF damit, Smartphones von asylsuchenden Personen auszulesen. Ziel war es, Hinweise auf Identität und Herkunftsland zu gewinnen. Im Jahr 2018 kam die Behörde hier auf über 11.000 ausgelesene Datenträger. Nach einer Kleinen Anfrage von Clara Bünger (Die Linke) erfolgt das Auslesen von Handydaten seit 2024 „nur noch einzelfallbezogen auf Entscheidung der Entscheiderin oder des Entscheiders“. Dies führte im ersten Halbjahr 2025 zu deutlich niedrigeren Zahlen. Nur noch 338 Datenträger seien ausgelesen worden. Allerdings dürfen diese Daten nun auch genutzt werden, um Künstliche Intelligenz zu trainieren.

Der Gesetzesentwurf durchläuft derzeit das parlamentarische Verfahren. Im Herbst 2026 soll das Gesetz im Bundestag behandelt werden. Clara Bünger kündigt an, sich gegen den Gesetzesvorschlag einzusetzen: „Der Entwurf ist eine Komplettaufgabe von Grundregeln des Datenschutzes. Wieder einmal werden Grundrechtseinschränkungen zuerst an Schutzsuchenden getestet, weil sie eine geringe Beschwerdemacht haben. Später droht die Ausweitung auf andere Gruppen. Wir müssen dem jetzt einen Riegel vorschieben.“

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