Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD diskutieren Politiker:innen weiter über mögliche Maßnahmen. Justizministerin Hubig fordert die Erweiterung des Grundgesetzes um den Schutz der „sexuellen Identität“. Allerdings bleibt fraglich, inwiefern das die Situation von LGBTI+ Personen tatsächlich verbessern würde. – Ein Kommentar von Finn Wittmann.
Am 25. Juli fuhr ein 21-Jähriger mit einem Van auf dem Berliner CSD in eine Menschenmenge. 31 Personen wurden im Zuge des Angriffs verletzt, eine Frau starb in Folge des Angriffs. Der Täter des mutmaßlich islamisch-fundamentalistisch motivierten Attentats wurde später von der Polizei in einer Kleingartenanlage erschossen.
In Folge des Anschlags erklärte die SPD-Politikerin und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vor wenigen Tagen, dass sie den dritten Artikel des Grundgesetzes erweitern möchte. In dem Artikel wird festgehalten, dass eine Benachteiligung aufgrund von bestimmten Merkmalen verboten ist. Dazu zählen aktuell Geschlecht, Herkunft, Sprache, Abstammung, Glauben und politische Anschauungen.
Hubig fordert, dass der Absatz drei des Artikels um ein „Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität“ ergänzt werden soll. Während sie dafür aus der eigenen Partei Zuspruch erlangt, sollen innerhalb der Union noch Vorbehalte bestehen.
Dieser Vorschlag ist dabei jedoch keine neue Idee. Bereits mehrfach ist dieses Thema im Bundestag präsent gewesen. Erst gegen Ende des vergangenen Jahres brachten die Grünen und die Linkspartei einen Vorschlag ein. Auch vor knapp zehn Monaten war die CDU bereits unentschlossen. Die AfD positionierte sich gegen solch ein Vorhaben.
Selbst vor sieben Jahren wurde genau dieses Vorhaben im Bundestag diskutiert. Im November 2019 brachten FDP, die Linkspartei und die Grünen einen ebensolchen Gesetzesvorschlag ein, der den Artikel des Grundgesetzes um das Merkmal der „sexuellen Identität“ ergänzen sollte. Im Mai 2021 wurde dann die Abstimmung über diesen Antrag allerdings abgesetzt.
Maßnahmen gegen Täter statt Schutz für Betroffene
Neben der Aufnahme von sexuellen Orientierungen in Artikel drei des Grundgesetzes haben Justizministerin Hubig und Innenminister Alexander Dobrindt auch über weitere Maßnahmen diskutiert.
Dobrindt stellte nach dem Anschlag mehrere Forderungen auf. So sollen jugendliche „Gefährder“ künftig nicht mehr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, „Gefährder“ sollen standardmäßig Fußfesseln tragen müssen. Außerdem soll eine mögliche Präventivhaft für „Gefährder“ eingeführt werden.
Das Ganze wird von Expert:innen kritisch gesehen. Sowohl der Kriminologe Jörg Kinzig als auch der deutsche Anwaltsverein stehen skeptisch gegenüber den geforderten Maßnahmen und stellen die Sinnhaftigkeit dieser infrage. Hinzu kommt, dass einige der vorgeschlagenen Methoden bereits anwendbar sind. Das BKA darf beispielsweise bei Terrorgefahr Fußfesseln anordnen. Auch die Präventivhaft ist aktuell bereits möglich. Je nach Bundesland variiert die zulässige Dauer. In Bayern, wo die zulässige Höchstdauer bei zwei Monaten liegt, wird aktuell geprüft, ob diese Länge verfassungswidrig sein könnte.
Regierung fordert nach CSD-Anschlag mehr Repression statt Schutzmaßnahmen
Auch der Begriff „Gefährder“ wird in diesem Kontext kritisch gesehen. Ein „Gefährder“ ist eine Person, die potenziell Straftaten von „erheblicher politischer Bedeutung“ ausüben könnten. Was das genau bedeutet und woran das festgemacht wird, ist dabei nicht näher definiert. Die Einschätzung, ob eine Person ein Gefährder ist, wird damit der subjektiven Einschätzung der Behörden überlassen.
Auch Markus Söder hat sich im Nachgang des Anschlags an diesem Begriff bedient. Er äußerte, dass man „Gefährdern“ mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit aberkennen sollte, um sie leichter abschieben zu können. Bundeskanzler Merz befürwortet dieses Vorhaben ebenfalls.
Schutz von LGBTI+ Personen als Lippenbekenntnis
Die Forderungen nach weiteren Strafen und gesetzlichen Verschärfungen haben sich nach dem Anschlag in Berlin stark angehäuft. Maßnahmen, um sich mit den Betroffenen auseinanderzusetzen. fehlen allerdings. Dabei steigen besonders die Zahlen von faschistisch motivierter Gewalt gegen LGBTI+ Personen in den letzten Jahren stark an.
Grundsätzlichere Probleme, nämlich die anhaltende Hetze und fehlende Akzeptanz gegenüber LGBTI+ Personen, bleiben auch mit einer möglichen Grundgesetzänderung bestehen. Nicht zuletzt der Bundeskanzler selbst setzte das Hissen einer Regenbogenflagge auf dem Reichstagsgebäude mit einem „Zirkuszelt“ gleich und nutzte das als Vorwand, um genau diese Fahne nicht zu hissen.
Auch wenn man sich ansieht, was die Bundesregierung im Kontakt mit anderen Staaten macht, kommen Zweifel an dem selbst formulierten Ziel des Schutzes von LGBTI+ Personen auf. In Ländern wie Syrien und Afghanistan ist die Lage von Frauen und LGBTI+ weiterhin prekär – trotzdem schließt die Bundesregierung Abschiebedeals und sucht in der Öffentlichkeit den Kontakt zu den jeweiligen fundamentalistischen Regimes. Darüber hinaus unterstützt der deutsche Staat auch als Waffenexporteur die Verfolgung und Unterdrückung von LGBTI+ Personen, wie es in der Türkei geschieht.
Türkischer Staat gegen LGBTI+: Verbote, Verfolgung und Verurteilung von Aktivist:innen
Aus den genannten Gründen bleibt fraglich, wie viel sich an der Situation von LGBTI tatsächlich ändern würde, wenn es zu einer Grundgesetzesänderung käme. Schließlich sind dort in der Theorie auch Diskriminierung aufgrund von Herkunft und Geschlecht verboten. In der Realität lässt sich beobachten, wie die Unterdrückung beispielsweise von Migrant:innen zunimmt und faschistische Kräfte wie die AfD immer größeren Zuspruch erfahren. Auch die steigenden Zahlen von patriarchaler Gewalt und besonders Femiziden zeigen, dass ein solches Gesetz allein kein Schutz garantiert.

