Überwachung, Sabotage, Datenhandel: Kabinett beschließt Reform der Geheimdienste

Künftig sollen deutsche Geheimdienste nicht mehr nur beobachten, sondern aktiv eingreifen. Die nun von der Regierung gebilligte Reform weicht die Trennung zu Befugnissen der Polizei auf – mit heimlichem Betreten von Wohnungen, offensiven Cyber-Angriffen und dem Zugriff auf Werbedaten von Millionen Menschen.

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Nachrichtendienstereform gebilligt. Der von Alexander Dobrindt (CDU) Anfang Juli vorgelegte und über 700 Seiten lange Entwurf sieht die umfangreichste Überarbeitung der Befugnisse von Nachrichtendiensten in der Geschichte der BRD vor. Ziel sei es laut Dobrindt, die Nachrichtendienste zu „echten Geheimdiensten“ zu machen.

Zu den Nachrichtendiensten gehören der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie der Militärische Abschirmdienst (MAD). Sie sind ausschließlich für die Informationsbeschaffung und -auswertung zuständig und unterscheiden sich dadurch von der Polizei, die Straftaten selbst verfolgen darf. Dieses Trennungsgebot wird auch als Lehre aus dem Nationalsozialismus betrachtet. Die neuen Reformen sollen nun dieses Trennungsgebot aufweichen und vor allem dem BND, der für das Ausland zuständig ist, und dem BfV, das für das Inland zuständig ist, Berechtigungen erteilen, die über die reine Informationsbeschaffung hinausgehen.

Der Gesetzesentwurf sieht eine Vielzahl an erweiterten Befugnissen für die Nachrichtendienste vor. Während in der Vergangenheit der Verfassungsschutz Cyberangriffe oder Desinformationskampagnen nur beobachten durfte, soll er künftig durch „aktive Schutzmaßnahmen“ auch selbst offensiv handeln können. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem das Umleiten von Cyberangriffen, die Manipulation von Lieferketten, um die Herstellung von Waffen zu verhindern, oder das Verbreiten von Falschinformationen. Ist die Bedrohungslage einem ausländischen Akteur zuzurechnen, so sollen auch dem BND ähnliche Berechtigungen erteilt werden.

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Auch die Regelungen zur Informationsbeschaffung und -verarbeitung sollen gelockert werden: So soll zum Beispiel der biometrische Datenabgleich oder das Anzapfen von öffentlichen Überwachungskameras und Internetknotenpunkten ermöglicht werden. Ferner bekommt der Verfassungsschutz die ausdrückliche Erlaubnis, Wohnungen heimlich zu betreten, um „nachrichtendienstliche Maßnahmen“ zu ergreifen. Das bedeutet unter anderem, dass Spionage-Software installiert oder „informationstechnische Systeme“ wie Laptops, Smartphones oder sogar intelligente Kühlschränke zwecks Informationsbeschaffung gehackt werden dürfen. Ferner soll der BND die erhobenen Daten ohne vorherige Sichtung bis zu 6 Monate (bei Inhaltsdaten), bzw. bis zu 12 Monate (bei Verkehrsdaten), speichern dürfen.

„Mit der Reform will Dobrindt den Geheimdiensten erlauben, polizeiliche Macht auszuüben – Macht, die bislang bewusst getrennt gehalten wurde. Macht in Händen von Diensten, die nicht nur eine unaufgearbeitete NS-Vergangenheit haben, sondern deren Machenschaften in der jüngeren Geschichte wie mit dem rechtsterroristischen NSU-Komplex nicht ausreichend geklärt sind“, so Maya Mosch, Pressesprecherin des Netzwerks Sicherheit ohne Überwachung.

Werbedaten: Gefundenes Fressen für Nachrichtendienste?

Bezeichnend ist nicht nur der Inhalt des Gesetzentwurf, sondern auch, was er nicht enthält: Die Nachrichtendienste sind überzeugt, dass es kein eigenes Gesetz zur Nutzung kommerzieller, personenbezogener Daten aus Werbedatenbanken benötige. Das sind vor allem Daten, die Menschen bei ihrer alltäglichen Internetnutzung hinterlassen. Der Fachbegriff für diese Informationsbeschaffung ist „advertising-based intelligence“ (ADINT, dt. werbebasierte Erkenntnisse).

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ADINT wird von kommerziellen Händlern – von denen die meisten in Israel sitzen – durch die Beschaffung und Auswertung von Werbedaten ermöglicht. Zu den Daten zählen zum Beispiel metergenaue Handy-Standortdaten sowie Informationen aus sozialen Netzwerken oder populären Apps. Durch diese Daten lassen sich präzise Rückschlüsse auf höchstpersönliche Informationen wie z.B. Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religion oder politische Gesinnung ziehen. Es ist bereits bekannt, dass Geheimdienste wie der US-amerikanische, israelische oder ungarische schon länger Gebrauch von Werbedaten machen. Auch die US-amerikanische paramilitärische Abschiebehörde ICE nutzt solche Daten, um Personen für ihre Deportation aufzuspüren.

Dass der Handel mit Werbedaten legal ist, ist jedoch zweifelhaft – zumal Nutzer:innen in den Geschäftsbedingungen nur dem Verkauf der Daten für Werbezwecke zustimmen, und nicht deren Weitergabe an Nachrichtendienste. Explizit sieht der Gesetzentwurf nur eine Befugnis zur Weitergabe von aus Werbedaten beschaffte Informationen vor, eine klare Regelung zum Erwerb ist in den 732 Seiten nicht enthalten. Voraussetzung für eine Weitergabe ist allerdings der Besitz. Es lässt sich also daraus schließen, dass die Bundesregierung wie selbstverständlich davon ausgeht, Werbedaten auch selbst erwerben zu dürfen. Somit hätten die Nachrichtendienste ungefilterten Zugriff auf hochsensible Daten von Millionen von Menschen im Land.

Zivilbevölkerung unter Generalverdacht

Um die enormen Datensätze, auf die Nachrichtendienste künftig Zugriff haben sollen, sinnvoll analysieren und verarbeiten zu können, bedarf es auch der entsprechenden Technologien. Hierzu sollen insbesondere die Befugnisse zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ausgeweitet werden. So soll einerseits die KI zur Auswertung von Daten eingesetzt werden, andererseits soll die KI durch personenbezogene Daten weiter trainiert werden – um somit zunehmend präzisere Einschätzungen treffen zu können. Etwas strengere Richtlinien gelten bei der Anwendung von KI bei persönlichem Bezug. Hierfür müsse laut Gesetzesentwurf von „zumindest erheblichen Bedrohungen“ auszugehen sein.

Verfassungsschutz setzt auf Massenüberwachung „Made in Europe“ statt Palantir

Die Schwelle für eine „erhebliche Beobachtungsbedürftigkeit“ einer Bedrohung ist allerdings nicht sehr hoch. So sollen künftig schon Bagatellstraftaten ausreichen, um vom Verfassungsschutz als „erheblich beobachtungsbedürftig“ eingestuft zu werden. Zu Bagatellstraftaten kommt es vor allem im Rahmen politischer Proteste, zum Beispiel durch das Aufkleben von Stickern oder Abreißen von Plakaten. Das ermöglicht es dem Verfassungsschutz, insbesondere politische Aktivist:innen noch näher ins Visier zu nehmen.

Eine Beobachtungsbedürftigkeit kann auch durch das Maß an Abschottung bestimmt werden, das heißt dadurch, wie sehr eine Person ihr Verhalten im digitalen Raum verschleiert. Vor allem Journalist:innen und politische Aktivist:innen treffen erhöhte Vorkehrungen zur IT-Sicherheit, beispielsweise durch Verschlüsselung der Kommunikation, um sich und ihre Quellen vor Repressionen, Bedrohungen oder rechtlichen Angriffen zu schützen. Der Verfassungsschutz soll nun auch solch ein abgesichertes Vorgehen als Indiz für eine Beobachtungsbedürftigkeit deuten können. Somit kann jede Person, die Cyber-Sicherheitsmaßnahmen ergreift, unter diesen Generalverdacht gestellt werden.

„Sicherheit ohne Überwachung“ – Hunderte bei Demonstration in Berlin gegen geplantes Sicherheitspaket

„Was die Regierung hier beschlossen hat, ist ein Schritt hin zu einer Art Geheimpolizei mit überbordenden Kompetenzen“, erklärte Hartmut Brückner für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. „Damit geht die Einschränkung von Grund- und Bürger:innenrechten noch einen Schritt weiter: Die Regierung steuert gezielt in den autoritären Überwachungsstaat. Besonders im Schussfeld sind oppositionelle Gruppen und linker Aktivismus.“

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