Vergleich statt Verurteilung: Meta darf süchtig machende Algorithmen beibehalten

Einer der größten Gerichtsprozesse dürfte für den Konzern hinter Instagram mit einem Vergleich enden. Meta zahlt zunächst rund 13 Milliarden US-Dollar und führt vorläufige Maßnahmen ein. Der Suchtfaktor der Apps bleibt jedoch weitgehend erhalten.

Es ist der dritte große Prozess für Meta dieses Jahr. Anfang des Jahres und Mitte August hatte es bereits in Kalifornien und New Mexico Verfahren gegen den Konzern gegeben – vor allem, weil seine Apps und Algorithmen bewusst die mentale Gesundheit seiner Nutzer:innen und insbesondere Minderjähriger aufs Spiel setze oder sogar gefährde. Hauptsache, es wird so viel und lange wie möglich gescrollt.

Dass dabei insbesondere der Jugendschutz vernachlässigt werde, ist einer der wohl öffentlichkeitswirksamsten Vorwürfe, und auch derjenige, den Meta durch den neuen Vergleich mit 29 US-Bundesstaaten entkräften will. Mit einer Zahlung von bis zu 17 Milliarden US-Dollar über zehn Jahre Laufzeit entgeht der Konzern einer rechtlichen Präzedenz, welche die Grundlage für weitere Klagen gebildet hatte.

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Gleichzeitig möchte Meta allerdings auch neue Mechanismen implementieren, um die Wirkung seiner Apps auf Minderjährige zu begrenzen. Das soll jedoch passieren, ohne die Algorithmen und sogenannten „Dark Patterns“ zu verändern, die dafür sorgen sollen, dass Nutzer:innen möglichst viel und lange scrollen. Teil des Deals ist auch, dass all diese Maßnahmen zunächst auf fünf Jahre begrenzt sind.

Was danach passiert, und wie andere Plattformen heute und in Zukunft mit ihrer Verantwortung für die mentale Gesundheit ihrer Nutzer:innen umgehen, bleibt offen.

Scrollen für Profite – das Geschäft mit der Aufmerksamkeit

Das Phänomen ist bekannt: Nutzer:innen öffnen ihr Smartphone ohne konkretes Ziel und verbringen anschließend unbemerkt lange Zeit auf Plattformen wie Instagram. Die Funktionsweise von Social-Media-Plattformen sowie die schädlichen Tendenzen dieser auf Aufmerksamkeit optimierten Systeme sind seit langem bekannt und wissenschaftlich dokumentiert.

Die aktuelle Welle von Klagen und Prozessen jedoch ist unter anderem auch Auswirkung von umfänglichen Leaks: Die Facebook Files z.B. sollten zeigen, wie rücksichtslos und profitorientiert Facebook und Co. den Suchtfaktor und die Schädlichkeit ihrer Plattformen immer weiter hochschraubten. Seit diesen Enthüllungen ist klar: Meta weiß um die Gefahr seiner Plattformen und spielt bewusst mit der mentalen Gesundheit der Nutzer:innen, um seinen Profit zu steigern.

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Der Hauptvorwurf im nun beinahe abgeschlossenen Prozess lautete sogar: Meta sei mit seinem Design verantwortlich für Depressionen, Angststörungen, Sucht und weitere psychische Erkrankungen seiner Nutzer:innen. Und zwar nicht wegen einzelner schädlicher Inhalte, sondern aufgrund der Funktionsweise der Plattformen.

Ähnlich essenziell war auch die ursprüngliche Zahlungsaufforderung. 200 Milliarden US-Dollar hatten die Kläger:innen gefordert. Das ist ein Vielfaches dessen, auf das sich die Bundesstaaten und Meta nun geeinigt haben. Außerdem sollte Meta eigentlich sein Design ändern und alle Algorithmen und KI-Modelle, die mit Daten von Minderjährigen erstellt wurden, löschen.

Der Vergleich

Nun wurde nach kaum zwei Wochen Prozess ein Vergleich erzielt: Zunächst rund 13 Milliarden US-Dollar sollen die klagenden Bundesstaaten erhalten. Außerdem erklärt sich Meta bereit, einige Änderungen für Minderjährige für die nächsten fünf Jahre einzuführen. Ziehen andere Konkurrenten, also YouTube und TikTok nach, erhöhen sich die Laufzeit und auch die Geldsumme sowie einzelne Bestimmungen weiter.

Zunächst aber sollen Nutzer:innen per Ausweis-Kontrolle ihr Konto und Alter bestätigen. Minderjährige können dann zwischen 00:00 und 06:00 Uhr auf den Großteil der Funktionen und ihren Feed nicht mehr zugreifen.

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Außerdem sollen sie keine Push-Benachrichtigungen während der Schulzeit und nachts erhalten, und die Sichtbarkeit der Anzahl von Likes wird eingeschränkt – außer die Erziehungsberechtigten aktivieren diese wieder. Auch darüber hinaus sollen die Eltern weitere Kontrollfunktionen erhalten, und die gesamte tägliche Nutzungszeit wird auf zwei Stunden begrenzt.

Auch wenn Minderjährige das erste Mal Kontakt mit einer neuen erwachsenen Person haben, bekommen die Eltern das Profil der betreffenden Person zugesendet.

Soweit erkennbar, beschränken sich diese Neuerungen jedoch auf Minderjährige. Kritiker:innen mahnen, dass Meta mit dem Vergleich einer tatsächlichen Regelung sowie einer grundlegenden Veränderung seiner Algorithmen entgehe.

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