Zahl befristeter Anstellungen steigt – Reformpaket könnte Trend weiter verschärfen

Über 2 Millionen Menschen in Deutschland haben befristete Arbeitsverträge. Besonders betroffen sind junge Menschen und Angestellte im Bildungssektor. Das neue Reformpaket der Bundesregierung soll nun die Regeln für sachgrundlose Befristungen weiter lockern.

Befristete Beschäftigungen sind Anstellungsverhältnisse, die für einen festgelegten Zeitraum gelten und danach ohne notwendigen Grund auslaufen können. Sie werden auch als sachgrundlose Befristungen bezeichnet. Im Gegensatz zu regulären Anstellungen haben Arbeiter:innen in befristeten Jobs weniger Rechte, und Arbeitgeber:innen müssen keinen Grund für die Entlassung angeben.

Laut Statistischem Bundesamt waren im Jahr 2025 rund 2,2 Millionen Arbeiter:innen in Deutschland in befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt, was sechs Prozent aller Kernerwerbstätigen entspricht. Während der Trend im Zehnjahresvergleich leicht rückläufig ist, zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Anstieg von 5,9 auf 6,0 Prozent.

Deutlich höher ist die Zahl der 15- bis 25-Jährigen mit befristetem Arbeitsvertrag. Hier beläuft sich der Anteil befristeter Beschäftigungen auf 18,3 Prozent. Es zeichnet sich damit ab, dass vor allem Personen, die neu auf den Arbeitsmarkt kommen, direkt in befristeten Jobs landen. Zwischen Männern und Frauen zeigen dabei sich leichte Unterschiede: 6,2 Prozent der erwerbstätigen Frauen waren im vergangenen Jahr befristet beschäftigt, bei den Männern waren es 5,7 Prozent.

Die Branche mit dem höchsten Anteil ist laut Statista der Bildungssektor. Besonders betroffen von befristeten Verträgen sind dabei Lehrer:innen. Einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2023 zufolge fiel rund die Hälfte der Arbeitslosmeldungen in Bayern und Hamburg auf den Beginn der Sommerferien, in Baden-Württemberg waren es sogar 58 Prozent. Viele befristet angestellte Lehrkräfte werden also zum Ferienbeginn entlassen und erst zum neuen Schuljahr wieder eingestellt. Auf Druck der Gewerkschaften zahlt das Land Baden-Württemberg seit 2024 erstmals auch befristet angestellte Lehrer:innen über die Ferien hinweg weiter.

Sommerarbeitslosigkeit: Dauerthema für angestellte Lehrer:innen

Längere Befristungen erlaubt

Befristete Anstellungen zählen neben geringfügig Beschäftigten, Teilzeitbeschäftigten mit bis zu 20 Wochenstunden und Beschäftigten in Leih- oder Zeitarbeit zur Gruppe der sogenannten atypisch Beschäftigten. Atypisch beschäftigt waren im Jahr 2025 17,2 Prozent der Kernerwerbstätigen, also rund 6,4 Millionen Arbeiter:innen. Auch hier sind die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr rückläufig.

Dabei ist aber zu beachten, dass die Datenerhebung noch vom letzten Jahr stammt, also vor der Verabschiedung des Reformpakets der Bundesregierung. Denn im Juli hat sich die Bundesregierung auf ein 34-Punkte-Reformpaket geeinigt.

Teil davon war unter anderem die Änderung der Regulierungen für befristete Beschäftigungen. Bisher waren diese auf 24 Monate Laufzeit begrenzt, nun sollen befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund für bis zu 48 Monaten möglich sein. Innerhalb der Zeit der Befristung sollen künftig sechs statt bisher drei Vertragsverlängerungen möglich sein.

Reformpaket von Union und SPD: Attestpflicht ab Tag eins und längere Befristungen

Auch das bisher bestehende Verbot einer erneuten Einstellung bei denselben Arbeitgeber:innen (Vorbeschäftigungsverbot) soll gelockert werden, so dass sachgrundlose Befristungen mehrfach aufeinander folgen können. All diese Regelungen gelten vorerst für Arbeiter:innen, die bis zum 31. Dezember 2030 neu eingestellt werden.

Einschränkung für Arbeiter:innen

Dies kommt vielen Unternehmen in Deutschland gerade recht: Während beispielsweise Volkswagen und BMW angekündigt haben, mit großflächigen Entlassungswellen auf die Krise der Automobilindustrie zu antworten, haben die Konzerne jetzt die Möglichkeit, genauer zu planen und Arbeiter:innen weniger Rechte zuzusprechen.

Stefan Körzell, Vize-Vorsitzende des DGB, betont: „Wer befristet arbeitet, lebt mit großer Unsicherheit: Es fällt schwer, das eigene Leben zu gestalten und die eigenen Interessen im Arbeitsverhältnis durchzusetzen.“ Auch ver.di-Chef Frank Werneke übte Kritik an der Reform der Bundesregierung: „Die Ausweitung des Zeitraums für sachgrundlose Befristungen verlagert das unternehmerische Risiko auf die Beschäftigten. Das ist nicht akzeptabel.“

Denn neben den rechtlichen Änderungen wie sachgrundlosen Kündigungen wirken sich befristete Beschäftigungen auch sonst auf das alltägliche Leben aus. So ist es mit befristeter Beschäftigung schwieriger, Finanzierungen und Kredite bei der Bank aufzunehmen oder bei der Wohnungssuche erfolgreich zu sein. In beiden Fällen wird oftmals ein unbefristeter Vertrag verlangt oder erwartet.

Zudem verschlechtert sich die Verhandlungsposition der Arbeiter:innen. Denn je länger befristete Anstellungen ermöglicht werden, desto folgenreicher können Forderungen nach Festanstellungen oder höherem Lohn für Beschäftigte sein.

Bisher ist die Neuerung im Gesetz noch nicht sicher, sondern zunächst Teil der Verhandlungen von CDU/CSU und SPD auf ihr gemeinsames Reformpaket. Bisher wird davon ausgegangen, dass das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten könnte.

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