Ab Mitte Oktober ist der Alkoholkonsum an allen deutschen Bahnhöfen untersagt. Offiziell werden Sicherheitsaspekte angeführt, in der Realität bleibt aber vor allem die Doppelmoral der Deutschen Bahn und die Ausgrenzung unliebsamer Gruppen. – Ein Kommentar von Vinzent Kassel.
Die Deutsche Bahn (DB) führt schrittweise ein Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen ein. An 30 größeren deutschen Standorten gilt dieses bereits, darunter beispielsweise München, Köln, Frankfurt oder Hamburg. Seit Dienstag ist das Verbot auch in Kiel, Braunschweig sowie dem Berliner Hauptbahnhof und Bahnhof Gesundbrunnen in Kraft. Bis zum 15. Oktober soll es dann an allen über 5.000 deutschen Bahnhöfen gelten.
Das Konsumverbot bezieht sich hierbei auf das gesamte Bahnhofsgelände. Was genau damit gemeint ist, ist nicht einheitlich. Bahnsteige und Bahnhofsgebäude sind immer miteinbezogen, ob der Bahnhofsvorplatz ebenfalls dazu gezählt wird, ist hingegen ortsspezifisch. Wer sich nicht an die neuen Regelungen hält, muss mit einem sofortigen Platzverbot rechnen. Bei mehrmaligen Vergehen droht sogar ein dauerhaftes Hausverbot.
Gastronomien in den jeweiligen Bahnhöfen sowie der Fernverkehr sind hiervon jedoch nicht betroffen und das soll sich auch nicht ändern, zumal die DB in den ICE-Bordbistros selbst alkoholische Getränke anbietet. In Regionalzügen bestimmt der jeweilige Betreiber über den Umgang.
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Sicherheit als Hauptargument
Als Begründung für diesen Schritt schwingt die Bahnchefin Evelyn Palla die Sicherheitskeule: „Es reicht. Genug ist genug. Wir greifen jetzt noch härter durch. Wir wollen mehr Ordnung und Sicherheit auf unseren Bahnhöfen und in unseren Zügen. Für mich zählt nur eins: der Schutz unserer Kollegen und unserer Reisenden.“ Immer wieder sei das Bahnpersonal attackiert worden. Hinzu kämen Aspekte wie die sinkende Kriminalität und Müllverschmutzung, die laut der Bahnchefin an den bisherigen alkoholfreien Bahnhöfen beobachtet werden konnten.
Nun könnte davon ausgegangen werden, dass aufgrund der von Palla dargelegten Gründe jede:r mit der Entscheidung d’accord gehen würde. Zumal gilt das Thema Sicherheit als Totschlagargument in der heutigen Politik. Allerdings ist ihr Vorhaben von einer schier unmöglichen Umsetzbarkeit, Selbstheuchelei und perfiden Auswirkungen geprägt.
Eine Frage der Zuständigkeit
Da wäre die Frage, wer denn nun eigentlich für die Durchsetzung dieses Verbots zuständig ist. Offiziell ist dies der Inhaber des Hausrechts, also die Deutsche Bahn mit ihrem Sicherheitsorgan, der DB Sicherheit. Für eine konsequente Durchsetzung an großen Bahnhöfen wäre dafür aber eine massive Aufstockung der Sicherheitsmitarbeiter:innen vonnöten. Dies sei weder geplant noch umsetzbar. An vielen kleineren Provinzbahnhöfen sind sowieso keine Securitys im Einsatz, die etwaige Kontrollen durchführen könnten.
In Frage käme dann noch die Bundespolizei, die an Bahnhöfen im Einsatz ist. Nur klagt diese bereits jetzt über Personalengpässe und Überlastung, sodass selbst rechte Hardliner in der Polizei wie der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Manuel Ostermann, nicht davon ausgehen, dass eine konsequente Durchsetzung flächendeckend ermöglicht werden kann.
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Profit statt Sicherheit
Zudem ist die Ernsthaftigkeit hinter der Bekämpfung von Übergriffen und Kriminalität durch die DB fragwürdig. Wäre dies ihr Hauptanliegen, dann müsste sie doch auch den Alkoholkonsum sowohl in den Fernverkehrszügen als auch in der Bahnhofsgastronomie untersagen, oder? Man ist geneigt, „zum Glück“ zu sagen, dass für die DB der Profit doch noch vor der Sicherheit steht, ansonsten würden sie uns das ebenfalls verbieten.
Auf die Einnahmen aus dem Bordbistro wollen sie aber wohl genauso wenig verzichten wie auf die Massen an Fußballfans und Partytouristen, die jedes Wochenende das deutsche Zugnetz nutzen und bei einem Alkoholverbot vermutlich größtenteils das Verkehrsmittel wechseln oder sich über das Verbot hinwegsetzen würden. Beides wäre für die DB ein Ärgernis.
Zumal das Alkoholverbot an Bahnsteigen dazu führen könnte, dass die Bordgastronomie das ein oder andere Bier mehr verkaufen und somit der Alkoholkonsum im Zug sogar ansteigen könnte.
Ausgrenzung unliebsamer Gruppen
Vielmehr zeigt das selektive Verbot, auf wen es die Bahn wirklich abgesehen hat. Denn fast niemand betrinkt sich an Bahnhöfen über einen längeren Zeitraum. Zumeist wird die Umsteige- oder Wartezeit mit ein, zwei Bieren überbrückt – es sei denn, die DB lässt wieder mal auf sich warten. Diejenigen, die von diesem Verbot also besonders getroffen werden, sind Teil ohnehin schon ausgegrenzter Gruppen.
Große Bahnhöfe sind nämlich häufig Rückzugsort für Obdachlose, psychisch kranke Personen oder drogenabhängige Menschen. Alkoholkonsum ist in diesen Gruppen ein Problem, das allerdings nicht dadurch gelöst wird, wenn sie des Bahnhofs verwiesen werden. Eher müsste die Hilfe durch mehr Sozialarbeiter:innen oder medizinisches Personal ausgeweitet werden.
Die Strategie der DB ist allerdings stattdessen Verdrängung. Dies führt aber nicht dazu, dass sie verschwinden, es wird einfach eine Umsiedelung auf naheliegende Plätze stattfinden. Die „Gefahr“, die laut der DB von diesen nun ausginge, wäre nun zwar nicht mehr am, aber immer noch im unmittelbaren Umfeld eines Bahnhofs. Tatsächliche Probleme werden nicht gelöst, sondern nur verlagert. Zumal ihnen so der Zugang zu Hilfeangeboten, wie sie etwa die Bahnhofsmission anbietet, erschwert wird.
Die Bahn zeigt hier also einmal mehr: Hinter dem Begriff Sicherheit verbirgt sich nicht Sicherheit für alle. Was bleibt, ist Symbolpolitik und ein weiteres Verbot.

