Nachdem das OLG Dresden dem angeklagten Henry A. monatelang die Therapie verwehrte und mehrfache Suizidversuche ignorierte, liegt der Antifaschist nun im Koma. Trotzdem wollte das Gericht weiter seine Verhandlungsfähigkeit prüfen.
Seit November 2025 wird im Oberlandesgericht (OLG) Dresden gegen sieben Antifaschist:innen verhandelt. Ihnen wird vorgeworfen, als Teil der sogenannten „Antifa-Ost“ Angriffe auf Faschist:innen organisiert und durchgeführt zu haben. Gegen den 38-jährigen Henry A. – einen der sieben Antifaschist:innen – wurde das Verfahren nun abgetrennt. Der Grund: Er befindet sich nach einem Suizidversuch im Krankenhaus und ist nicht ansprechbar.
Die Bundesanwaltschaft reichte im Mai 2025 die Anklage gegen Henry A. und die sechs weiteren Antifaschist:innen ein. Ihnen wird die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen – einigen von ihnen sogar versuchter Mord. Zwischen den Jahren 2018 und 2019 sollen sie neun Angriffe auf mutmaßliche Faschist:innen in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und schließlich Budapest begangen haben. Bereits zum Prozessauftakt zweifelte die Verteidigung an einem fairen Prozess. Den Vorwurf des versuchten Mords bezeichnete sie als überzogen und den Vorwurf der kriminellen Vereinigung als konstruiert. Über die Monate erwiesen sich die Zweifel als berechtigt.
Jahrelange Drangsalierung durch Staatsschutz
Henry A. ist schon seit dem Jahr 2013 – also über einem Jahrzehnt – auf dem Radar sächsischer Repressionsbehörden. Bereits vor über zehn Jahren wurde gegen ihn mit fadenscheinigen Begründungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. So wurde beispielsweise ein Fan-Weihnachtsmarkt des BSG Chemie Leipzig – einem Fußballverein, dessen Geschäftsführer er war – zur Geldanschaffungsquelle für seine angeblich kriminelle Vereinigung umgedeutet.
Im Zuge der Ermittlungen wurde A. observiert, seine Kontakte wurden erfasst, und seine Telefone wurden überwacht. Dabei wurden auch Gespräche mit Journalist:innen, Ärzt:innen und Anwält:innen aufgezeichnet. Schließlich wurde das Verfahren im Jahr 2016 eingestellt. Dass die sächsischen Behörden jenseits ihrer Befugnisse handelten, empfand auch Andreas Schurig, der damalige Datenschutzbeauftragte Sachsens, gleichermaßen und beanstandete das Vorgehen der Behörden.
Über das letzte Jahrzehnt geriet Henry immer wieder ins Visier des Staatsschutzes: Verfahren wurden eingeleitet, bei denen er und sein Umfeld überwacht wurden und es zu Hausdurchsuchungen kam. Schlussendlich wurden die Verfahren dann wieder eingestellt.
Sechs Monate Beugehaft für Aussageverweigerung im Antifa-Ost-Verfahren
Zwangseinweisungen, Suizidversuche, verwehrte Therapie
Mit dem Antifa-Ost-Verfahren kam es nun zu einem erneuten Höhepunkt. Was der Öffentlichkeit zum Zeitpunkt der Anklage noch nicht bekannt war, war das Ausmaß, wie krank Henry war und ist. Nun haben seine Anwält:innen der Veröffentlichung zugestimmt. Laut taz-Angaben leidet der 38-Jährige unter einer psychischen Störung, die ihn bei Schicksalsschlägen zu Suizidversuchen bewegt. Ebenso muss er mit ADHS leben, weshalb er auf das Beruhigungsmittel Tavor angewiesen ist und zur Therapie geht. Noch bevor der Prozess begann, musste Henry aufgrund eines Suizidversuchs in eine Klinik.
Zur gleichen Zeit stellte seine Verteidigung einen Antrag an das OLG, seinen Prozess abzutrennen, denn die allermeisten Vorwürfe beträfen ihn überhaupt nicht. Das Gericht lehnte den Antrag ab. So kam Henry – der anders als vier Mitangeklagte nicht in Untersuchungshaft sitzt – seit über 50 Prozesstagen stets zuverlässig zu den Verhandlungen. Anträge seiner Anwält:innen, an gewissen Tagen die Verhandlungen zu verkürzen, damit er an der notwendigen Therapie teilnehmen könne, wurden ebenso abgelehnt.
Als Begründung nannte der Senat das Beschleunigungsgebot, laut dem ein Strafprozess, bei dem Angeklagte in Untersuchungshaft sitzen, mit größtmöglicher Beschleunigung durchzuführen ist. Die Mitangeklagten in Untersuchungshaft – zu deren Schutz das Beschleunigungsgebot existieren sollte – hatten sich ausdrücklich bereits mit einem früheren Ende der Verhandlungstage einverstanden erklärt. Vergeblich. Denn das Beschleunigungsgebot stünde nicht zu deren Disposition. Daraufhin stellte Henry einen Befangenheitsantrag. Wieder ohne Erfolg.
Henrys Zustand verschlechterte sich immer weiter: Mitte Juli wurde er wegen akuter Selbstgefährdung in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Kurz darauf unternahm er einen Suizidversuch. Daraufhin empfahl ein behandelnder Arzt eine Prozesspause von drei Monaten und entfachte somit einen Streit um seine Verhandlungsfähigkeit. Als Henrys Anwält:innen erneut einen Antrag zur Abtrennung des Verfahrens stellten, da der Mandant nicht fähig sei, am Prozess teilzunehmen und sich in konkreter Suizidgefahr befände, beauftragte das Gericht einen eigenen Gutachter.
Wie die zaz berichtet, soll Henry laut seinen Anwält:innen dem Gutachter gesagt haben, er sehe sich bei einer Fahrt von Leipzig nach Dresden „eher unter dem Zug als im Zug“. Trotz der Selbsttötungsversuche und ärztlichen Empfehlungen traute ihm der Gutachter eine Verhandlungsfähigkeit zu, mit der Begründung, er habe dennoch „grundsätzlich das Vermögen, sich situationsbezogen angemessen verhalten zu können“.
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Nach dem Tod eines engen Familienmitglieds kommt es zu noch einem weiteren Suizidversuch. Henry wird erneut vom Gericht in eine Klinik zwangseingewiesen und darf diese nicht mehr freiwillig verlassen. Dennoch geht das Gericht von einer weiteren Verhandlungsfähigkeit bei ihm aus. Einen weiteren Antrag auf Abtrennung lehnt das Gericht wieder ab.
Am 12. August bringt die Polizei ihn aus der Klinik in den Dresdner Gerichtssaal. Verteidiger Felix Isensee berichtet, dass es ihm an dem Tag „richtig mies“ ergangen sei und die Beamten nicht darüber informiert waren, dass sein Mandant Tavor einnimmt und sie ein Notfallmedikament bereithalten müssten. Der Anwalt kritisiert im Gerichtssaal das Verhalten als unverantwortlich und forderte ein Obergutachten zur Verhandlungsfähigkeit von Henry. Der Antrag wird – Überraschung – abgelehnt. Am Ende des Prozesstages wird Henry wieder in die Klinik gebracht.
„Das hätte so niemals passieren dürfen“
Nur drei Tage später, am Samstagmittag um 13:35 Uhr, wird Henry in Leipzig von einer S-Bahn überrollt und mit lebensbedrohlichen Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Doch sogar, als Henry im Koma lag, hielt das Gericht noch an dessen Einschätzung fest: Es forderte trotz aller neuen Umstände wieder ein Gutachten über seine Verhandlungsfähigkeit.
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„Das hätte so niemals passieren dürfen“, kommentierte Anwalt Isensee. „Es ist völlig unverständlich, warum das Gericht auf Teufel komm raus gegen unseren Mandanten verhandeln wollte. Obwohl allen klar war, wie schlecht es ihm geht und wie gefährdet er war.“
Am 2. September schließlich teilte die Pressesprecherin Meike Schaaf auf Nachfrage mit, der Senat habe das Verfahren gegen Henry abgetrennt. „Das, was mit Henry A. geschehen ist, erschüttert uns zutiefst. Er hat am 15. August 2026 einen Suizidversuch unternommen, ist schwer verletzt und liegt seitdem im Koma. Sein weiteres Schicksal ist ungewiss. Unser Mitgefühl gilt ihm und seinen Angehörigen. Nunmehr wird die Hauptverhandlung ohne ihn fortgesetzt werden, aber durch seine Abwesenheit geprägt sein“, erklärten die Verteidiger:innen am 8. September im Gericht.

