In Deutschland braucht es für eine Organspende aktuell eine ausdrückliche Zustimmung. Während die Wartelisten schwer kranker Patient:innen weiterhin lang sind, entscheiden sich im europäischen Vergleich wenige Personen für eine Spende. Der Bundestag berät erneut über entsprechende Gesetzesentwürfe.
Der Bedarf an Organspenden in Deutschland ist enorm – doch weiterhin stellt nur eine kleine Minderheit der Verstorbenen ihre Organe posthum zur Verfügung. Aus diesem Grund hat der Bundestag am letzten Donnerstag erneut über zwei entsprechende Gesetzesentwürfe diskutiert. Die Debatte wird dabei oft kontrovers und emotional geführt.
Zuvor hatte eine Gruppe aus 254 Abgeordneten aus Union, SPD, Grüne und Linke einen Entwurf eingebracht. Dieser sieht vor, dass künftig alle Personen nach dem Tod grundsätzlich zu Organspender:innen werden sollten, außer sie haben dem ausdrücklich widersprochen. Aktuell ist die Zustimmung der potentiell spendenden Person nötig.
Zwei Gruppen von Abgeordneten, zwei gegensätzliche Entwürfe
Die sogenannte Widerspruchsregelung ist dabei schon in mehreren europäischen Ländern der Normalfall. Im Vergleich mit anderen Ländern liegt Deutschland dabei im unteren Mittelfeld, jedes Nachbarland verzeichnet eine höhere Quote von Organspender:innen. Deutschland profitiert demnach aktuell auch von Ländern mit höherer Organspendebereitschaft.
Unter anderem die Linken-Abgeordnete Julia-Christina Stange befürwortet die Widerspruchslösung. Diese könne garantieren, dass sich alle zu Lebzeiten mit der Frage des Organspendens beschäftigen und die Entscheidung nicht den Angehörigen überlassen würde. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann von der CDU sieht darin außerdem die Chance, zermürbende Wartezeiten zu verkürzen.
Bundestagsabgeordnete Michael Brand (CDU) und Lars Castellucci (SPD) halten die Widerspruchsregelung wiederum für einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Eine zweite Gruppe von 58 Abgeordneten – ebenfalls von Union, SPD, Grüne und Linke – plädieren deshalb dafür, an der Zustimmungsregelung festzuhalten.
Gleichzeitig brauche es der Gruppe zufolge geringere bürokratische Hürden und mehr Aufklärung über das Thema. Die evangelische und katholische Kirche befürworten dabei diesen Antrag, bei dem Bürger:innen regelmäßig nach ihrer Einstellung gefragt werden und verstehen die Organspende als einen „Akt der Nächstenliebe“.
Viele sehen Organspende positiv, wenige setzen es um
Der koordinierenden Deutsche Stiftung Organtransplantation zufolge gaben in Deutschland im vergangenen Jahr 985 Menschen nach ihrem Tod eines oder mehrere ihrer Organe zu medizinischen Zwecken ab. Gleichzeitig standen Ende 2025 etwa 8.200 Menschen auf Wartelisten. Besonders Nieren, Leber und Herzen werden für schwer kranke Patient:innen oft benötigt.
Dabei ist die grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende in Deutschland relativ hoch. In einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus 2024 gaben 85 Prozent der Teilnehmer:innen an, dem Thema grundsätzlich positiv gegenüberzustehen. Lediglich 45 Prozent hätten dies jedoch entsprechend dokumentiert. Dies ist aktuell vor allem mittels Organspendeausweises möglich, es gibt aber auch digitale Lösungen.
Zuletzt hatte sich der Bundestag 2020 mit der Widerspruchslösung beschäftigt. Damals lehnte eine Mehrheit den Gesetzesentwurf aber ab. Nach der Diskussion vergangener Woche könnte eine Entscheidung noch Ende des Jahres folgen.

