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Dienstag, April 16, 2024
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    Gericht bestätigt Einschränkung der Versammlungsfreiheit bei G20 – das zeigt, wo unsere Judikative steht

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    Die Spannungen rund um G20 nehmen nicht nur außenpolitisch zu. Auch in inneren Angelegenheiten sehen wir, wie beispielsweise der deutsche Staat mit harter Hand gegen politischen Widerstand vorgeht. Im Fall der Protestcamps gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017 zeigte sich am Donnerstag, dass sich deutsche Gerichte im Zweifel hinter die Polizeieinsätze und gegen die eigene Bevölkerung stellt. – Auch das verdeutliche die Zuspitzung der derzeitigen politischen Lage, meint Ahmad Al Balah.

    Passend zu dem G20-Gipfel in Indien hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg am Donnerstag der massiven Behinderung des G20-Protestcamps im Jahr 2017 recht gegeben. Damit wurde die Berufungsklage von “Attac Deutschland” und dem Hamburger Verein “Comm e.V.” gegen die zeitweilige Verhinderung und die Beschränkungen des Camps im Altonaer Volkspark durch die Polizei auch in der zweiten Instanz abgewiesen.

    Stadt und Polizei Hamburg hatten 2017 gemeinsam alles daran gesetzt, im gesamten Stadtgebiet – auch außerhalb der 38 Quadratkilometer großen Versammlungsverbotszone – Camps für angereiste Gipfelkritiker:innen zu verhindern.

    Bei dem Gerichtsurteil am Donnerstag ging es darum, inwiefern Protestcamps und die notwendige Infrastruktur wie Unterbringungs-, Versorgungs- und Sanitärgelegenheiten unter dem Recht auf Versammlungsfreiheit Artikel 8 des Grundgesetzes stünden. Die Hamburger Stadt, Polizei und jetzt auch das Oberverwaltungsgericht sprechen uns hier dieses Recht klar ab.

    Im Zweifel gegen das Versammlungsrecht

    Attac ließ verkünden, sie bedauerten dieses „enttäuschende Urteil“. Demokratischer Protest – dazu gehörten auch Protestcamps und deren Infrastruktur – müsse bei derartigen Großereignissen uneingeschränkt möglich und vom Versammlungsrecht geschützt sein.  Attac hält diese „Duldung des Angriffs auf politische Grundrechte“ durch die Stadt und Polizei Hamburg für „sehr bedenklich“.

    Tatsächlich unterstreicht es erneut, wie der Staat im Dienst der bestehenden kapitalistischen Gesellschaftsordnung steht, die den bürgerlichen Parteien in der Regierung, unseren Vermieter:innen und Unternehmensbossen die rechtlichen Mittel gibt, uns wirtschaftlich auszubeuten und auch unsere Versammlungsfreiheit politisch zu unterdrücken – da brauchen wir uns nichts vormachen.

    Deutsche Gerichte: politische Einbahnstraße und Instrument der herrschenden Klasse

    Interessant dabei ist, dass das Gericht der Einschätzung „ausdrücklich nicht widersprochen“ habe, dass es der „erklärte politische Wille“ des damaligen Bürgermeisters Olaf Scholz gewesen sei, Camps „in der gesamten Stadt zu verhindern“, so Dirk Friedrichs von Attac Deutschland.

    Das zeigt wie “politisch” auch in Deutschland die Gerichte sind. Zwar wird bei den Urteilen vorwiegend rechtlichen und formalen Aspekten Vorrang gewährt – das heißt auf der Grundlage der herrschenden staatlichen Gesetze und Anordnungen entschieden.

    Doch solange Staat und Polizei aber “überzeugend” darstellen können, dass eine potenzielle „Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit“ bestanden haben könnte, reicht das deutschen Gerichten in der Regel ebenfalls aus – wie auch im Fall des präventiven Versammlungsverbots gegen Palästinenser:innen in Berlin im Mai 2022.

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    Gleichzeitig vergessen die Gerichte hierbei keineswegs die politische Dimension eines Protests wie bei den lauten – und ja auch militanten – Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Dann ist den Behörden die politische Dimension solcher Ereignisse gerade Recht, um diese direkt oder indirekt als Grund für die „potenzielle Gefährdung der öffentlichen Ordnung“ zu instrumentalisieren und zu kriminalisieren.

    Das zeigt wiederum, dass die Gerichte in Deutschland keineswegs apolitisch sind, sondern eine wichtige Stütze für den politischen Kurs der herrschenden Regierung darstellen.

    Wenn einige Gerichte vereinzelt gegen bestimmte politische Maßnahmen der Regierung entscheiden, falls diese den demokratischen Bogen einmal überspannen, dann geschieht das ebenfalls zum Erhalt der bestehenden Ordnung. Und diese ist – das sieht man im Inneren sowie auf außenpolitischer Ebene – eine kapitalistische im Interesse der Profitmaximierung von Unternehmen. Das Verhalten gegenüber protestierenden Arbeiter:innen ist dabei letztlich dasselbe von Russland bis Peru, von Deutschland bis Indien.

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    Wir müssen uns klar machen, dass wir uns als Arbeiter:innen weder bei privaten Angelegenheiten noch bei der politischen Arbeit auf die Gerichte verlassen dürfen. Natürlich kann es in bestimmten Situationen ein wichtiges Kampffeld sein, aber die Verhältnisse ändern wir damit keineswegs.

    • Ahmad Al-Balah ist Perspektive-Autor seit 2022. Er lebt und schreibt von Berlin aus. Dort arbeitet Ahmad bei einer NGO, hier schreibt er zu Antifaschismus, den Hintergründen von Imperialismus und dem Klassenkampf in Deutschland. Ahmad gilt in Berlin als Fußballtalent - über die Kreisliga ging’s jedoch nie hinaus.

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