Zeitung für Solidarität und Widerstand

§ 219a

Oberlandesgericht hebt Urteil gegen Kristina Hänel wegen „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“ auf

Die Ärztin war 2017 verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte, dies wurde ihr als verbotene Werbung ausgelegt. Nun hob das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil auf.