Das Landgericht München erhebt Klage gegen Mitglieder der ehemaligen Letzten Generation und der BGH bestätigt das Urteil im Antifa-Ost-Verfahren. – Wie der Staat den § 129 StGB systematisch für Repressionen nutzt und warum Solidarität in der Widerstandsbewegung unabdingbar ist. – Ein Kommentar von Alexandra Baer.