Zeitung für Solidarität und Widerstand

§219a

Weiterer Gynäkologe wegen „Werbung für Abtreibung“ vor Gericht

Seit dem Hitler-Faschismus verbietet der Paragraf 219a Ärzt:innen, die Abtreibungen durchführen, öffentlich darüber zu informieren. Bis heute hat sich daran wenig geändert und so ist ein weiterer Arzt angeklagt, der öffentlich über Abbrüche informierte und den Eingriff selbst anbietet.