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Auch der Paragraph 218 muss weg!

Der Paragraph 219a StGB ist gefallen - nach Jahrzehnte langem Kampf. Nun dürfen Ärzt:innen straffrei darüber informieren, dass sie zum Beispiel selbst Abbrüche durchführen und welche Methoden sie anbieten. Eine längst überfällige Reform hat endlich stattgefunden, nun muss der Abbruch vollständig raus aus dem Strafgesetzbuch. Ein Kommentar von Olga Wolf