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219a StGB-Urteil gegen Ärztin ist rechtskräftig

Die Ärztin Kristina Hänel wurde 2017 im Rahmen des Paragrafen 219a verurteilt, ihr wird vorgeworfen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht zu haben. Hänel hat gegen das Urteil Revision eingelegt, doch das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt das Urteil nun und erklärt es so mit für rechtskräftig.

Das Urteil für Frauenärztin Hänel wurde in nächster Instanz bestätigt

Gegen eine Geldstrafe wegen "Werbens für Schwangerschaftsabbrüche" war sie in Berufung gegangen Vor fast einem Jahr wurde die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel dazu verurteilt, eine Geldstrafe in Höhe von 6.000...