Erwachsene, die im Mai 2021 einen Anspruch auf ALG II oder Sozialgeld haben, sollen einmalig 150 Euro mehr bekommen. Ein Sozialgericht in Karlsruhe urteilt nun, dass diese Summe zu gering sei. Nötig wäre etwa eine monatliche Mehrzahlung von 100 Euro für jeden Pandemiemonat.
Bundessozialgericht urteilt gegen Grundsicherungsempfänger
Wer Hartz IV bezieht, muss nicht nur alle Einkünfte und Vermögenswerte gegenüber dem Jobcenter angeben, sondern seine Erspaarnisse vollständig aufbrauchen, bevor er Geld vom Staat beziehen...