Der deutsche Staat stellt selbst Ungarn in den Schatten, wenn es um die Härte des Strafmaßes gegen Antifaschist:innen geht. Neben dem obligatorischen Paragrafen 129a und dem Vorwurf der „schweren Körperverletzung“ wird zwei Angeklagten sogar versuchter Mord unterstellt. Die Verteidiger:innen haben sich nun an die Öffentlichkeit gewandt und werfen dem Generalbundesanwalt vor, einen politischen Prozess zu führen.
Bei einem Prozess am 4. Juli am Oberlandesgericht Hamburg wird eine junge Antifaschistin zu einer Geldstrafe verurteilt. Während der Richter Lobesreden auf die Versammlungsfreiheit hielt, gab es deutliche Lücken in der Beweisführung. – Ein Kommentar von Esther Zaim.