Zeitung für Solidarität und Widerstand

Betteln

Hartz IV-Empfänger-Leistungen wegen Bettelns gekürzt

Betteln muss als Zuverdienst angegeben werden. Die Stadt Dortmund hat einem Sozialhilfeempfänger die Unterstützung gekürzt, nachdem er sich durch Betteln Geld dazuverdient hatte. Der 50-Jährige sei verpflichtet, seinen "Nebenverdienst" anzugeben....