Am Donnerstag fielen gleich zwei Gerichtsurteile zum deutschen Auslandsgeheimdienst BND: erstens ist die Überwachung der Kommunikation ins Ausland in ihrer jetzigen Form nicht rechtmäßig, zweitens darf der BND weiterhin zur Nutzung von Überwachungssoftware wie „Pegasus“ schweigen. An seiner Praxis werden solche Urteile nichts ändern. – Ein Kommentar von Matthias Goeter.