In einer Entscheidung des Landgerichts Dresden wurde ein Mann vor kurzem zu drei Jahren und fünf Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, nachdem er zwei Frauen heimlich K.o.-Tropfen verabreicht hatte. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung nicht rechtens sei.