Im vergangenen Oktober beschloss der Bundesgerichtshof, dass K.o.-Tropfen im Sinne des Strafgesetzbuches kein „gefährliches Werkzeug“ darstellen. Nun plädiert der Bundesrat dagegen und fordert eine Gesetzesänderung. Wie erfolgreich diese Unterfangen sein kann bleibt fraglich.
Der Bundesrat hat der Verfassungsänderung zugestimmt. Die Schuldenbremse wird damit grundsätzlich für Rüstungsprojekte ausgesetzt und das 500-Milliarden-Sondervermögen ermöglicht. Auch die Freien Wähler und Die Linke stimmten letztlich für die Aufrüstung.