Weder Einzelpersonen noch Verbände können deutsche Waffenexporte gerichtlich überprüfen lassen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag entschieden. Es nahm die Verfassungsbeschwerde eines Palästinensers aus Gaza nicht zur Entscheidung an.
Ein Rammbock im Schlafzimmer? Für das Bundesverfassungsgericht ein klarer Grundrechtseingriff. Während Karlsruhe entscheidet, dass auch Geflüchtete manchmal Rechte haben, setzen die Regierungsparteien weiter auf rassistische Hetze und restriktive Migrationspolitik. – Ein Kommentar von Alexandra Baer.