Ein Rammbock im Schlafzimmer? Für das Bundesverfassungsgericht ein klarer Grundrechtseingriff. Während Karlsruhe entscheidet, dass auch Geflüchtete manchmal Rechte haben, setzen die Regierungsparteien weiter auf rassistische Hetze und restriktive Migrationspolitik. – Ein Kommentar von Alexandra Baer.
Die Verordnung einer Abschiebehaft ohne richterlichen Beschluss ist verfassungswidrig, das urteilte das Bundesverfassungsgericht in drei Fällen am Dienstag. Zuvor hatten drei aus Deutschland abgeschobene Personen eine Verfassungsbeschwerde gegen die ihnen verordnete Abschiebehaft eingelegt.