Geflüchtete in Deutschland haben das Recht auf Familiennachzug. Bürokratische Hürden sorgen dafür, dass viele dieses Recht nicht oder erst spät geltend machen können. Während der Pandemie war dieses Recht noch weiter eingeschränkt.
Am Abend des 24. April protestierten ca. 20 ehemalige BewohnerInnen der ZASt Halberstadt gegen ihre Unterbringungsweise. Einige von ihnen waren bereits seit über vier Wochen in Quarantäne, nachdem es in der ZAst auf Covid-19 positiv Getestete gab. Laut Beschluss der Regierung von Sachsen-Anhalt sollten bereits Genesene und Risikogruppen auf verschiedene Kommunen und Einrichtungen außerhalb der ZASt verteilt werden.