Die Liste der Verfehlungen in der Polizei werden immer länger. Das Bundesinnenministerium gab nun bekannt, dass die Bundespolizei zwischen 2015 und Ende 2019 in 1.384 Fällen interne Ermittlungen gegen Bundespolizist:innen einleitete.
Wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB hat der Generalbundesanwalt Ermittlungen gegen eine mögliche zweite Generation der militanten Organisation "Revolutionäre Aktionszellen" (RAZ) eingeleitet.