Zeitung für Solidarität und Widerstand

Inobhutnahme

Zahl der Inobhutnahmen durch das Jugendamt steigt stark an

In den letzten zehn Jahren griffen die Jugendämter immer häufiger zur äußersten Maßnahme: Der Inobhutnahme des Kindes nach Paragraf 42 des achten Sozialgesetzbuches. Demnach kann oder muss das Jugendamt ein Kind aus seiner Familie nehmen, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes vorliegt. Die Kinder können dann entweder in einer pädagogischen Einrichtung oder einer Pflegefamilie gebracht werden.