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JamnitzerPlatz

Kritik weiterhin unerwünscht!

Selbst die gut gläubigsten Naivlinge verlieren ihr Staatsvertrauen, erzählt man ihnen vom Nürnberger Skandalurteil: Erstinstanzlich wurden Haftstrafen gegen zwei Nürnberger verhängt – der Vorwurf: Sie hätten Polizeikräfte am Jamnitzer Park lautstark zum Rückzug aufgefordert, ohne dass es zu einem körperlichen Kontakt gekommen wäre. Allein das Heben der Stimme reicht mittlerweile offenbar aus, um sich über ein Jahr Knast einzuhandeln – zumindest, wenn die Opfer Revolver und Uniform tragen. So sieht das zumindest Richter Kuch vom Amtsgericht Nürnberg.

Oberlandesgericht lehnt Revision von Urteil im Jamnitzer-Prozess ab

Bereits im Oktober 2020 wurden in Nürnberg zwei Personen vom Amtsgericht nach einer verbalen Auseinandersetzung mit Polizist:innen verurteilt. Ihnen wird zur Last gelegt, die Beamt:innen angeschrien zu haben. Nun lehnte das Oberlandesgericht München die Revision gegen die Haftstrafe für einen der beiden Angeklagten ab.