In Hessen verzeichnet das Innenministerium einen Anstieg von Straftaten, bei denen K.o.-Tropfen eingesetzt werden. Währenddessen fordert der Bundesrat eine härtere Bestrafung und das Kabinett verbietet Substanzen die als K.o.-Tropfen verwendet werden. Die Bedeutung als Verwaltigungsdroge geht im Diskurs aber teils verloren.
Im vergangenen Oktober beschloss der Bundesgerichtshof, dass K.o.-Tropfen im Sinne des Strafgesetzbuches kein „gefährliches Werkzeug“ darstellen. Nun plädiert der Bundesrat dagegen und fordert eine Gesetzesänderung. Wie erfolgreich diese Unterfangen sein kann bleibt fraglich.