Anfang der Woche wurde den Verteidigern im „Münchner Kommunistenprozess“ gegen die "Kommunistischen Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten" der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zugestellt. Darin erteilt der BGH dem Antrag auf Revision eine kurze und knappe Absage.
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) in München findet seit drei Jahren der größte KommunistInnenprozess seit Jahrzehnten statt. Mittlerweile mussten neun der zehn Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen werden, lediglich Müslüm Elma wartet noch auf seine Freilassung.