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Kellner muss trotz Vollzeitarbeit aufstocken – und wird wegen kostenloser Verpflegung sanktioniert

Ein Familienvater aus Berlin arbeitete jahrelang als Kellner in Vollzeit – und musste dennoch mit Hartz IV aufstocken da das Geld zum Leben nicht reichte. Auf der Arbeit bekam er kostenlose Verpflegung, woraufhin das Jobcenter im 30 Euro pro Monat von seinem Regelsatz abzog. Das Bundessozialgericht hat nun dem Jobcenter recht gegeben.