Die Kriminalisierung antifaschistischer Arbeit nimmt zu: Diese Woche kam es zu mehreren Hausdurchsuchungen bei antifaschistischen Personen sowie § 129 Verfahren.
Nachdem es unter Ausnutzung des § 129 StGB in mehreren Bundesländern zu Repressionsmaßnahmen und Einschüchterungsversuche durch die Landesbehörden gekommen war, schließt sich Berlin der Bewertung nicht an. Zumindest vorerst.