Im Rahmen des Antifa-Ost-Verfahrens in Dresden setzt das Gericht alle Mittel ein, um belastende Aussagen von einem Zeugen zu erzwingen: bis zu sechs Monate Beugehaft sind ausgesprochen. Bei einem Faschisten hingegen sieht das Gericht im gleichen Verfahren dazu keine Notwendigkeit.
Der deutsche Staat stellt selbst Ungarn in den Schatten, wenn es um die Härte des Strafmaßes gegen Antifaschist:innen geht. Neben dem obligatorischen Paragrafen 129a und dem Vorwurf der „schweren Körperverletzung“ wird zwei Angeklagten sogar versuchter Mord unterstellt. Die Verteidiger:innen haben sich nun an die Öffentlichkeit gewandt und werfen dem Generalbundesanwalt vor, einen politischen Prozess zu führen.