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BAMF schiebt schwule Geflüchtete ab – trotz EuGH-Urteil gegen das „Diskretionsgebot“

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte die Abschiebung eines homosexuellen Geflüchteten angeordnet. Antifaschist:innen organisierten Widerstand gegen diese Entscheidung, die das Leben des Geflüchteten akut gefährdete. Nun droht dem schwulen Mann in seinem Herkunftsland die Todesstrafe.