Das Bundesverfassungsgericht erklärt Teile des Polizeigesetzes in Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig. Das Gesetz bleibt jedoch in Kraft und muss lediglich nachgebessert werden. Gegen Überwachung sicher ist die Bevölkerung damit nicht.
Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern hat die Neonazi-Organisation „Nationale Sozialisten Rostock“ verboten. 50 Polizeibeamt:innen durchsuchten heute vier Wohnungen und Arbeitsstätten.