Nach dem Erfolg vor dem Landgericht Freiburg geht das Verfahren um eine zulässige Meinungsäußerung in die zweite Instanz. Anlass ist ein Artikel über den Ahriman-Verlag aus dem Jahr 2024. Wir freuen uns über Unterstützung bei dem kommenden Prozess.
Rechte Kräfte versuchen regelmäßig, unsere Berichterstattung juristisch zu stoppen. Nach der gescheiterten Klage der Nazi-Partei III. Weg erlitt nun auch der rechte Ahriman-Verlag eine Niederlage: Er wollte die Bezeichnung einiger seiner Werke als „antisemitisch“ unterbinden lassen – nun verlor er vor Gericht und wettert öffentlich gegen das „Schandurteil“ und unsere Zeitung.