Am Mittwoch beginnt der Prozess um das Verbot des kurdischen Mesopotamien Verlag und MIR Multimedia vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Den 2019 von Bundesinnenminister Seehofer verbotenen Medienvertrieben wird vorgeworfen allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK zu dienen. Etwa 50.000 Werke kurdischer Kultur wurden beschlagnahmt.
Der Bundesinnenminister hat den kurdischen Literaturvertrieb „Mezopotamien Verlag“ und das kurdisches Medienunternehmen „MIR Multimedia GmbH“ verboten. Bei diesen soll es sich um „Teilorganisationen“ der kurdischen Arbeiterpartei PKK handeln. Gestern wurden die Geschäftsräume der Unternehmen in Neuss durchsucht und versiegelt.