In der Türkei wurde ein teilweises Verbot von Kaiserschnittgeburten eingeführt. Mit dem Verbot von Kaiserschnitten in privaten medizinischen Zentren will der türkische Staat dem Rückgang der Geburtenrate entgegenwirken. Auch Mediziner:innen warnen vor einer baldigen Schwangerschaft nach dem Eingriff. Das Verbot wird verbunden mit einer Werbekampagne für „natürliche“ Geburten.
Seit der letzten Sitzung im Bundestag ist klar: In dieser Legislaturperiode wird es zu keiner Entscheidung mehr bezüglich des umstrittenen Paragrafen 218 kommen. Der Paragraf regelt das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen sowie deren Straffreiheit unter bestimmten Umständen. Die körperliche Selbstbestimmung von Frauen und Schwangeren rückt damit weiterhin in die Ferne.