Seit der letzten Sitzung im Bundestag ist klar: In dieser Legislaturperiode wird es zu keiner Entscheidung mehr bezüglich des umstrittenen Paragrafen 218 kommen. Der Paragraf regelt das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen sowie deren Straffreiheit unter bestimmten Umständen. Die körperliche Selbstbestimmung von Frauen und Schwangeren rückt damit weiterhin in die Ferne.
Nach wie vor sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland verboten – geregelt durch den § 218 im Strafgesetzbuch. Mitglieder des Bundestags haben nun eine parteiübergreifende Initiative gestartet, um das Gesetz zu reformieren. In Berlin und Karlsruhe hatte die Initiative „Abtreibungen Legalisieren“ am Wochenende zu Protesten aufgerufen.