Nach Recherchen des BR nutzte das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 2018 knapp 5 Millionen Bilder aus der Polizeidatenbank, um eine Gesichtserkennungssoftware zu testen. Damit nutzt das BKA eine datenschutzrechtliche Grauzone aus.Â
Menschenrechtsorganisationen haben gegen das aktuelle Gesetz des Bundesnachrichtendienstes (BND) Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Gesetzgeber solle maßgebliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zum Schutz gegen unkontrolliertes Abhören ignoriert haben.