Gegen das Urteil vom September 2024 gegen zwei der Demonstrant:innen vom G20-Gipfel in Hamburg 2017 im sogenannten Rondenbarg-Prozess gingen die Angeklagten zunächst in Revision. Nun müssen sie diese fallen lassen. Das „tut weh“, schreibt die Rote Hilfe Hamburg in ihrem Statement.
Schon die Anwesenheit bei einer Demonstration, bei der es zu Straftaten kommt, soll nun für eine Verurteilung wegen Beihilfe ausreichen. Das entschied das Landgericht Hamburg in den ersten Urteilen zu den Rondenbarg-Prozessen rund um den G20-Gipfel. Damit verlässt es die bisher gültige Rechtsprechung – mit weitreichenden Folgen für die Versammlungsfreiheit. – Ein Kommentar von Alexandra Baer.