Ein Sozialgericht in Gotha hat das Bundesverfassungsgericht angerufen. Es ist zu prüfen, ob es zulässig ist, dass Hartz-IV - also die existenzielle Mindestsicherung - noch gekürzt wird. Bereits jetzt wurde das BVerfG als "befangen" kritisiert.
In Indien hat die Ungleichheit in den letzten Jahren massiv zugenommen. Während die Mehrheit des 1,3 Milliarde Menschen zählenden Landes kaum etwas besitzt, genießt die Elite drei Viertel des gesamten Reichtums.