Die Polizei kann sogenannte "stille SMS" verschicken, um in Ermittlungsverfahren Handys - damit in der Regel auch Personen - zu orten. Ein Urteil des bundesgerichtshofs dämmte die Nutzung dieser Überwachungsmethode kurz ein, 2020 verschickte die Bundespolizei nun wieder mehr als 100.000 solcher SMS.