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Polizei darf in Zukunft Hautfarbe oder Herkunft aus DNA-Proben auslesen

Der Bundestag hat ein Gesetz zur „Modernisierung des Strafverfahrens“ beschlossen. Demnach darf in Zukunft bei DNA-Analysen auch Hautfarbe und Herkunft ausgelesen werden. Menschenrechtler befürchten rassistische Stimmungsmache. Darüber hinaus kritisiert der Deutsche Anwaltsverein neue Einschränkung bei Rechten Beschuldigter.